Bei der Jahrestagung Biogemüse Anfang Juli standen einige Themen stark im Fokus: die neuen Richtlinien, Neues vom Markt und Tätigkeiten der Fachgruppe. So stellten Vertreter(innen) der Fachgruppe Biogemüse vor, wie sich der Anbau in den letzten Jahren entwickelt hat.

Ein wichtiger Punkt der neuen Richtlinien stellt die Torfreduktion bei den Jungpflanzen dar. Für das Jahr 2025 wurden neue Obergrenzen gesetzt. Balz Strasser von Bio Suisse ging bei seinem Kurzreferat darauf ein. In drei Jahren gelte:

  •  Bei den Anzuchtsubstraten für Jungpflanzen eine Reduktion des Gehalts um 10 % auf 60 %;

  •  Kein Torfeinsatz mehr bei Kultursubstraten für Beet- und Balkonpflanzen und Stauden (bisher konnte bis zu 30 % eingesetzt werden);

  •  30 statt 50 % Torfgehalt bei Kultursubstraten für Topfpflanzen (inkl. Kräuter);

  • Bei Wildpflanzen wurde bisher kein Torf eingesetzt, dies bleibt so.

Auch die neue EU-Bioverordnung, die im Januar in Kraft trat, wurde angesprochen. Martin Koller von der «innoplattform.bio» erklärte dabei, was dies für den Biogemüseanbau bedeute: «Wichtige Änderungen sind unter anderem die klare Abgrenzung zum Hors-sol-Anbau, mehrjährige Fruchtfolgen mit Gründüngungen, die Einschränkung bei der Treiberei und die Biosaatgutpflicht ab Januar 2037.»