Im Ackerbau gilt zurzeit das winterliche Behandlungsverbot im Pflanzenschutz und die Feldspritzen sind eingewintert. Trotzdem ist das Thema Spritzen gerade aktuell – denn der Winter bietet Zeit, sich mit Auflagen zur Reduktion der Abschwemmung und Abdrift zu beschäftigen. Sanktionen wegen den Abschwemmungs-Auflagen nach ÖLN gibt es bis Ende 2026 noch keine. Aber schnell ist der Saattermin für die nächsten Winterkulturen da und dann möchte man sich nicht mehr lange überlegen, welche Bodenbearbeitung wie viele Abschwemmungs-Punkte gibt oder wie breit der begrünte Pufferstreifen sein muss. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig damit zu befassen. Das taten auch Fachleute aus der Beratung an einer Tagung von Agridea am Inforama Rüti in Zollikofen BE und erörterten für die Umsetzung relevante Fragen.
Abdrift macht wenig Bauchschmerzen
Bei Anwendung aller Pflanzenschutzmittel (PSM) muss im ÖLN immer mindestens ein Abdrift-Punkt erreicht werden. «In der Praxis bedeutet das vereinfacht eine Injektordüsen-Pflicht», sagte Strickhof-Berater Simon Binder. Wobei Antidrift-Düsen nicht gleich Injektordüsen seien: Letztere haben ein Loch im Schaft, durch das Luft passiv angesaugt wird. Es resultieren luftgefüllte Tropfen, die dank ihrer Grösse weniger abdriftanfällig sind. «Nur bei PSM mit SPe3-Auflagen können weitere Massnahmen zur Drift-Reduktion nötig sein», so Binder. Das betreffe nur relativ wenige Wirkstoffe und diese zusätzlichen SPe3-Auflagen müssen nur entlang von Oberflächengewässern umgesetzt werden.
Abschwemmung mit Spezialfällen
Auflagen gegen Abschwemmung gelten nur auf Parzellen über 2 Prozent Gefälle hin zu einem Oberflächengewässer oder einer entwässerten Strasse oder einem entwässerten Weg. Die GIS-Karte «Hanglagen Abschwemmung» zeige laut Simon Binder zwar, welche Parzellen definitiv nicht von Abschwemmungs-Auflagen betroffen sind. «Aber umgekehrt heisst es nicht, dass diese Auflage bei allen anderen Flächen greife.» Denn auf den Karten ist beispielsweise nicht ersichtlich, in welche Richtung die Fläche geneigt ist. Aufschlussreicher ist die «Gefährdungskarte Oberflächenabfluss» des Bundes sowie das Werkzeug zum Zeichnen und Messen.
Teil der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative
«Die Landwirt(innen) wissen in der Regel, welche Parzellen für Abschwemmung gefährdet sind», schätzt Dimitri Martin von Proconseil. Er findet Mulchsaat eine interessante Massnahme, mit der sich zwei Abschwemmungspunkte erreichen lassen. Er ist wie Simon Binder der Meinung, dass man mit Karten vorsichtig sein sollte – zumal entwässerte Wege und Strassen nicht darauf eingezeichnet seien.
Für das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sind die Vorschriften gegen Abschwemmung ein wichtiger Teil der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative zur Reduktion der Risiken beim Einsatz von PSM. «Die Massnahmen-Kataloge und das Punkteschema wurden zusammen mit Agroscope entwickelt», hiess es am Agridea-Kurs. Beim BLW sei alles so weit eingerichtet, dass ab 2027 sowohl kontrolliert als auch sanktioniert werden kann – anderslautende politische Entscheide vorbehalten. Dimitri Martin wies daraufhin, das derzeitige Sanktionsschema könne «astronomisch hohe» Strafen bedeuten. Denn es gebe keine Obergrenze; bei Verstössen gelten 600 Franken/ha für die Bussen-Berechnung.
Nicht nur auf die Etikette verlassen
Simon Binder erinnerte weiter daran, mit den aktuellsten Unterlagen zu arbeiten und sich nicht auf – möglicherweise veraltete – Etiketten im PSM-Schrank zu verlassen. Ausserdem gebe es Wirkstoffe, für die dosisabhängige SPe3-Vorschriften gelten.
Gewässermonitoring ist eine Erfolgskontrolle für Massnahmen
Zudem redete Simon Binder den Anwesenden ins Gewissen: «Es ist nicht klug, aus dem Massnahmenkatalog etwas auszuwählen, dass zwar konform, aber nicht zielführend ist». Denn mit dem Gewässermonitoring gebe es eine Erfolgskontrolle, die überdies an die Überprüfung von PSM-Zulassungen geknüpft ist. Trotz der Komplexität der Vorschriften kritisiert Binder die dicken Massnahmen-Kataloge nicht. «Sonst hätten wir einfach eine generelle Pufferstreifen-Pflicht und man würde mit Spezialfällen und innovativen Betrieben argumentieren.» Er rät dazu, die Pflanzenbau-Newsletter der landwirtschaftlichen Beratungsdienste zu abonnieren, um auf dem Laufenden zu bleiben. Binder hielt abschliessend fest: «95 Prozent der Fälle sind klar – für den Rest gibt es die Beratungsdienste als Anlaufstellen für Fragen.»
Auf der Agripedia-Seite gibt es ein Entscheidungsschema zur Beurteilung von Parzellen

