Am 25. Juni 1976 hat das Bundesgericht entschieden: «Die in beheizten Gewächshäusern erzeugten Gemüse müssen als landwirtschaftliche Produkte im Sinne von Art. 18 des Landwirtschafts-Gesetzes betrachtet werden. Sie sind somit geeignet, von der Importregelung durch das Dreiphasensystem zu profitieren.» Das war ein grossartiger Sieg des damals kleinen, noch recht jungen Verbands Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP).…

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