Am 25. Juni 1976 hat das Bundesgericht entschieden: «Die in beheizten Gewächshäusern erzeugten Gemüse müssen als landwirtschaftliche Produkte im Sinne von Art. 18 des Landwirtschafts-Gesetzes betrachtet werden. Sie sind somit geeignet, von der Importregelung durch das Dreiphasensystem zu profitieren.»

Das war ein grossartiger Sieg des damals kleinen, noch recht jungen Verbands Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP). Eine positive Folge war ausserdem, dass im neu geschaffenen Raumplanungsgesetz die Vorschrift wegfiel, wonach der Bau von Gewächshäusern nur in Gewerbezonen erlaubt war.

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Jubiläumsfeier in Niederbipp auf Gewächshausbetrieb Bösiger

Fünfzig Jahre später nahm der VSGP dies am 25. Februar 2026 zum Anlass, das Jubiläum dieses wegweisenden Urteils auf dem Betrieb Bösiger Gemüsekulturen AG in Niederbipp BE zu feiern. Dieser ist einer der grössten und modernsten Gemüsebaubetriebe des Landes. Auf 12 Hektaren Gewächshausfläche bauen Bösigers Tomaten, Frischgemüse, Salate, Gurken und Auberginen an. Dazu kommen rund hundert Hektaren Freilandgemüse. 

Die geladenen Gäste wurden von VSGP-Direktor Matija Nuic empfangen. Auf den Namensschildchen der älteren Besucher stand unter dem jeweiligen Namen die Bezeichnung «alte Garde». Diese Männer sind seinerzeit, gegen alle Widerstände, mit ihrem Anliegen ans Bundesgericht gelangt.

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Unerschrocken die Kohlen aus dem Feuer geholt

Einer dieser Veteranen, Max Schwarz aus Villigen AG, erinnerte sich, wie die Sitzungen damals abliefen. «Wir stellten eine Flasche Wein auf den Tisch, besprachen das Problem kurz und packten dann entschlossen an. Es wurde weniger diskutiert und schneller gehandelt als heute.» Der damalige Geschäftsführer des VSGP, Fredi Schwab, erklärte den historischen Hintergrund und den langjährigen Kampf.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen Gemüse-Importe zu Tiefstpreisen

Während des Zweiten Weltkrieges boomte der Gemüseanbau. Aber nach dem Krieg wurden die Grenzen für ausländische Agrarprodukte geöffnet. Die Märkte wurden von Billigimporten regelrecht geflutet. Mit dem Landwirtschaftsgesetz von 1952 hat der Bundesrat dann ein Instrument geschaffen, die Importe von Gemüse zu regulieren. Wegen Energiemangels nach dem Krieg wurden aber die Gemüse aus beheizten Gewächshäusern von der Importregelung ausgeschlossen.

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Die Ungleichbehandlung führte zu Protesten

Die Gewächshausproduzenten gelangten daraufhin an den Bundesrat und forderten ebenfalls Importschutz. Sie blitzten während zwanzig Jahren und nacheinander bei vier Bundesräten mit ihrem Anliegen ab. Der Gemüsebau in beheizten Gewächshäusern sei als «gewerblich-industrielle Produktionsform» zu bezeichnen, hiess es jeweils.

Nachdem 1972 die Raumplanungsgesetzgebung entstand, wurde der Druck auf die Gewächshausproduzenten noch grösser; es drohte der Entscheid, dass Gewächshäuser nur noch in Gewerbe- oder Industriezonen zulässig wären.

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Der Verband ist an den grossen Herausforderungen gewachsen

In dieser schwierigen Zeit musste sich die Gemüsebranche zusammenraufen und ein radikaler Neustart der VSGP gelang. Dank einem grossen Gmües-Fest, 1974 in Grangeneuve FR, kam der Verband zu Geld und konnte einen Anwalt engagieren. Am 9. Januar 1976 reichte dieser, Maitre Liron aus Yverdon VD, eine Verwaltungsbeschwerde beim Bundesgericht gegen die Ungleichbehandlung ein und zwar gegen den Widerstand des Schweizer Bauernverbands. 

Das Urteil des Bundesgerichts war eine grosse Erleichterung für die Gewächshausproduzenten. Heute sind Gewächshausgemüse in der Schweiz gar nicht mehr wegzudenken. Die Branche, mit ihrer grossen Wertschöpfung, ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Landwirtschaft. Die intensiven Gemüsebetriebe sind bereit für die neuesten Technologien und investieren grosse Summen in Schlagkraft und Effizienz.