Hafer wird immer beliebter, aber in der Schweiz wird das Getreide kaum angebaut. Mit garantierten Abnahmemengen und einer besseren Vergütung will die Fenaco auch ausserhalb der Nische den Anbau von Hafer wirtschaftlich interessanter machen, wie in einer Medienmitteilung bekannt gegeben wird.

Mehrheitlich aus dem Ausland

Die Schweiz deckt ihren Haferbedarf zurzeit in erster Linie aus Importen, zum grossen Teil aus Finnland, Deutschland, Frankreich und Tschechien. In der einheimischen Landwirtschaft spielt das Getreide mit einer Anbaufläche von rund 1700 Hektaren eine untergeordnete Rolle. 

Hafer ist Gesundungsfrucht

Hafer gilt als sogenannte Gesundungsfrucht, da er keine Fruchtfolgekrankheiten überträgt. Für die Kornausbildung braucht es lange und kühle Sommertage, was einen Qualitäts-Anbau in der Schweiz anspruchsvoll macht. Der grösste Teil des in der Schweiz produzierten Hafers wird verfüttert. Das Getreide hat jedoch keine grossen Ansprüche an den Boden, wie die Fenaco weiter informiert.

Annahme soll über Landi geschehen

Die Fenaco garantiere den Landwirtinnen und Landwirten die Abnahme ihrer Produktion und stelle die Vermarktung an die Verarbeitungsbetriebe sicher, heisst es. «Neu vergüten wir den Landi den aufbereiteten Speisehafer, welcher die Qualitätsrichtlinien erreicht, mit einem Zuschlag von CHF 10.– pro 100 Kilogramm gegenüber dem Richtpreis für Futterhafer. So wird der Anbau von Speisehafer für die Bauernbetriebe auch ausserhalb der Nische wirtschaftlich interessanter», wird Fortunat Schmid, Mitglied der Geschäftsleitung der Fenaco Getreide, Ölsaaten, Futtermittel zitiert.

Die Annahme des Hafers erfolgt über die Getreidesammelstellen beteiligter Landi. Diese suchen zurzeit Landwirtinnen und Landwirte, die sich für die Speisehaferproduktion interessieren.

 

Anforderungen an Haferproduzentinnen und Haferproduzenten

Gemeinsam mit den örtlichen Landi sucht Fenaco Getreide, Ölsaaten, Futtermittel nach Landwirtinnen und Landwirten, die in die Vertragsproduktion von Speisehafer einsteigen möchten.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Aussaat von zertifiziertem Saatgut Weisshafer gemäss Liste der empfohlenen Sorten LES
  2. Einhaltung der Produktionsrichtlinien für Suisse Garantie inkl. Anmeldung via Agrosolution (durch Landi mittels Anbauvereinbarung)
  3. Anwendung der Zu-/Abschläge-Skala Hektoliter von Swiss Granum, mindestens 50 kg/HL
  4. Kein Schwarz- und Gelbhafer enthaltend
  5. Gesunde, den Übernahmebedingungen von Swiss Granum entsprechende Ware

Nach der Aufbereitung in der Sammelstelle darf der Hafer maximal 14.5 % H20 und 2 % Fremdbesatz aufweisen.

Interessierte Produzentinnen und Produzenten wenden sich an ihre Landi für den Abschluss einer Anbauvereinbarung im Maxi-System.

Quelle: Fenaco