Per 1. Januar 2026 ist in der Schweiz eine neue Regelung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kraft getreten: Kauf und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft setzen eine gültige Fachbewilligung (FaBe) voraus. Diese erhielt man bisher automatisch mit einem EFZ im Berufsfeld Landwirtschaft. Neu verlangt die Verordnung des Uvek eine separate Prüfung mit einem theoretischen und einem praktischen Teil. Hinsichtlich der Risiken dieser Pflanzenschutzmittel ist das sinnvoll.
Sinnvolle Lernziele und berechtigte Erwartung
Die Lernziele decken wichtige Bereiche ab: Neben gesetzlichen Grundlagen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und dem nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln einschliesslich fachgerechter Handhabung der entsprechenden Geräte geht es auch um vorbeugende und alternative Pflanzenschutzmassnahmen und die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln in Ökosystemen. Mit dieser gründlichen Ausbildung können Landwirtinnen und Landwirte zeigen, dass sie sich der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bewusst sind: Sie tun alles dafür, um die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren. Das ist, was die Gesellschaft zu Recht von uns erwartet – und das sollte auch unser Berufsstolz von uns verlangen.
Fehler bei den anerkannten Abschlüssen ist korrigiert
Gleichzeitig wurde mit dieser neuen Fachbewilligung erreicht, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf berufliche und gewerbliche Anwendungen beschränkt ist. Im Hobbybereich sind also nur noch die frei verfügbaren Mittel möglich – das war ein langgehegtes Ziel der Branche. Die obligatorische Prüfung für die Fachbewilligung gilt für alle, die per Januar 2026 nicht über die «alte» Fachbewilligung verfügten. Wer vorher bereits eine hatte, kann diese eintauschen: Personen mit einem Abschluss als Landwirt/in EFZ resp. in einer der Spezialkulturen EFZ, einer gleichwertigen oder höheren landwirtschaftlichen Ausbildung können ihre bestehende Qualifikation registrieren lassen, ohne eine erneute Prüfung abzulegen. Dass die Betriebsleiter Landwirtschaft mit eidg. Fachausweis zeitweise nicht akzeptiert wurden, beruht auf einem Missverständnis mit dem Bafu. Der Fehler ist unterdessen korrigiert – dieser Abschluss der höheren Berufsbildung berechtigt selbstverständlich auch zum Eintausch.
Neu ist die FaBe Teil der Grundbildung
Ab 2026 sind die Lernziele der Fachbewilligung in die neue Grundbildung EFZ integriert. Alle Lernenden im Bereich Spezialkulturen oder der Fachrichtungen Ackerbau und Biologischer Pflanzenbau in der Landwirtschaft machen im Jahr 2029 automatisch die entsprechende Prüfung. Ein weiterer positiver Aspekt der neuen Fachbewilligung ist die Weiterbildung. Nach Ablauf der fünfjährigen Gültigkeit muss die Fachbewilligung erneuert werden.
Dank Weiterbildung immer auf dem neusten Stand
Dafür muss der Nachweis erbracht werden, dass acht Stunden Weiterbildung absolviert wurden. Dies verhilft der Fachbewilligung zu mehr Glaubwürdigkeit und rechtfertigt das Vertrauen in die Kompetenzen der Fachbewilligungs-Inhaber(innen). Denn auch im Pflanzenschutz sind die Entwicklungen rasant: Sowohl bei den Zulassungen der Mittel als auch in der Ausbringtechnik oder bei den prophylaktischen Massnahmen ist der Wandel gross. Sich hier alle fünf Jahre auf den aktuellen Stand bringen lassen und die Kompetenzen aufzufrischen, ist wichtig und qualifiziert die InhaberInnen zusätzlich für die verantwortungsvolle Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Das Administrative ist meist schnell erledigt
Bestehende Fachbewilligungen bzw. anerkannte Ausbildungsabschlüsse müssen durch die Inhaber selbst bis 30. Juni 2026 in ein zentrales Register eingetragen werden. Es gibt dazu verschiedene Login-Möglichkeiten, z.B. Agov. Die meisten Landwirt(innen) arbeiten schon bisher mit mindestens einem dieser Logins. In dem Fall ist das Administrative rasch erledigt: Man erhält elektronisch eine Rechnung und sobald diese 50 Franken beglichen sind, ist die neue Fachbewilligung umgehend digital verfügbar.
Ein Versprechen, das es einzuhalten gilt
Übrigens sind alles rund um die neue Fachbewilligung Massnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Landwirtschaft hat grosses Interesse daran, dass der Aktionsplan konsequent umgesetzt wird und engagiert sich entsprechend – das war unser Versprechen bei der Ablehnung der Trinkwasserinitiative. Und unsere Versprechen halten wir ein.