Bald braucht die Landwirtschaft wieder zahlreiches Personal aus dem Ausland, etwa wenn im Gemüsebau die Saison richtig losgeht. Verschiedene landwirtschaftliche Verbände haben deshalb beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) nachgehakt, wie es bezüglich der Quarantänepflicht für saisonale Arbeitskräfte aussieht.

Ausnahme nicht mehr erwähnt

Im Frühling sei die Ausnahme für landwirtschaftliche Hilfskräfte in den Erläuterungen zur «Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr» noch explizit festgehalten gewesen, heisst es in der Anfrage, die in einer Swisscofel-Mitgliederinfo veröffentlicht wurde. Nun habe man aber festgestellt, dass der Fall der landwirtschaftlichen Hilfskräfte nicht mehr ausdrücklich erwähnt werde.

«Unruhe in der Branche»

Mit den jüngsten Entwicklungen mache sich «Unruhe in der Branche breit». Kantonal unterschiedliche Behandlung der Fälle könnte die Landesversorgung mit Früchten, Gemüse und weiteren Produkten aufgrund eines Mangels an Arbeitskräften gefährden, warnen die Verbände.

Das BAG listet in seiner Antwort folgende Punkte auf:

  • Die Quarantänepflicht für Einreise in die Schweiz wurde aufgehoben.
  • Einreisende müssen das Einreiseformular ausfüllen.
  • Es gilt Testpflicht, auch für Geimpfte und Genesene.
  • Akzeptiert werden vor der Einreise PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden) und Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden).
  • Ein zweiter Test nach vier bis sieben Tagen entfällt für Geimpfte und Genesene.

Pflicht wieder möglich

In der Antwort heisst es, dass im Falle einer erneuten Quarantänepflicht kantonale Lösungen erlassen werden könnten. Ausserdem könnten mit hoher Wahrscheinlichkeit nur Geimpfte und Genesene aus nicht gefährdeten Gebieten davon ausgenommen werden.