Die Importe von Brot, Backwaren und ähnlichen Produkten hätten in den letzten Jahren massiv zugenommen, begründet Amaudruz ihre Motion. Konsumentinnen und Konsumenten sei wegen fehlender Deklaration nicht bewusst, dass sie oft Produkte aus ausländischer Produktion resp. mit ausländischen Grundzutaten konsumierten.

Konsumenten über Herkunftsland informieren

Nach aktuellem Recht müssen Konsumentinnen und Konsumenten über das Produktionsland informiert werden. Auch bei Zutaten, deren Anteil am fertigen Produkt über 50 Prozent (bei tierischen Produkten liegt das Limit bei nur 20 Prozent) beträgt muss die Herkunft deklariert werden, allerdings nur, wenn die Aufmachung des Produkts eine Herkunft suggeriert, die nicht der Wirklichkeit entspricht.

Das bestehende Recht genügt

Die Pflicht, bei offen verkauften Lebensmitteln die Herkunft der Hauptzutaten schriftlich anzugeben, ginge über das geltende Recht hinaus, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort. Zudem könne die Herkunft je nach Verfügbarkeit der Zutaten oder der Marktpreise variieren, was eine schriftliche Angabe erschwere. Er verweist zudem darauf, dass Bäckereien und Restaurants freiwillige Angaben bereitstellen oder mit Swissness werben können, wenn die Anforderungen erfüllt werden. Nach Ansicht des Bundesrates bietet das geltende Schweizer Recht demnach genügend Möglichkeiten, die Schweizer Herkunft von Backwaren hervorzuheben. Er beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.