Gemäss Landwirtschaftsgesetz darf das einzelne Unternehmen nicht zur Einhaltung von Richtpreisen gezwungen werden. «Selbst wenn Richtpreise formal unverbindlich sind, dienen sie als Richtmass für die effektiven Produzentenpreise und späteren Einkommen der Bauernfamilien», gibt Faire Märkte Schweiz (FMS) in einem Brief an Swiss Granum zu bedenken. Während die Verhandlungen zum Brotgetreide in der Branchenorganisation…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 4 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.