Nachdem das Jagdgesetz am 27. September 2020 an der Urne abgelehnt wurde, müssen nun neue Massnahmen zum Schutz der Tiere vor dem Wolf gefunden werden. Im Raum stehen Forderungen, das Abkalben auf der Weide einzuschränken oder ganz zu verbieten (wir berichteten). Mutterkuh Schweiz wehrt sich in einer Medienmitteilung entschieden gegen diese Forderungen. Es könne nicht sein, dass die Mutterkuhhalter auf der ganzen Linie zu den Verlierern gehören, schreibt Mutterkuh Schweiz.

Vorteile für Tier und Halter

Weiter werden in der Mitteilung vier Gründe angegeben, weshalb Weidegeburten nicht einzuschränken seien:

  • Abkalbungen auf der Weide hätten für Kuh und Kalb gesundheitliche Vorteile. Bei einer Weidegeburt wird das Kalb in eine keimarme Umgebung geboren, was den Krankheitsdruck massiv verringere. So sei die Kälbersterblichkeit bei Abkalbungen auf der Weide am tiefsten.
  • Viele Kühe unterbrechen die Geburtsvorbereitungen, wenn sie von der Herde getrennt werden. Deshalb sollten kalbende Kühe in Sichtnähe der Herde und in einer gewohnten Umgebung bleiben.
  • Die Geburten über das ganze Jahr verteilt gewährleiste ein kontinuierliches Angebot für die Vermarktung und tragen zur Liquidität der Betriebe bei.
  • Die Weidehaltung bietet das grösste Tierwohl und hat eine positive Klimawirkung.

Tierhalter sollen vollumfänglich entschädigt werden

Ausserdem setze sich Mutterkuh Schweiz dafür ein, dass der Tierhalter bei Rissen für den entgangenem Erlös und die zusätzlichen Aufwände angemessen entschädigt wird. Die Kosten für das Material und den Arbeitsaufwand für allfällige Herdenschutzmassnahen sollen zudem vollumfänglich aus dem Umweltbudget bezahlt werden, so Mutterkuh Schweiz.