Die Milchprüfung durch die Suisselab AG wurde in den Jahren 2016 und 2017 mit insgesamt 6,6 Millionen subventioniert. Im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die EFK diese Zahlungen unter die Lupe genommen.

Sie kommt zum Schluss, dass sich 1,9 Millionen Franken nicht durch zulässige Ausgaben rechtfertigen lassen. Anrechenbar sind gemäss Subventionsgesetz nämlich nur jene Aufwendungen, die für die Aufgabenerfüllung tatsächlich erforderlich sind. (Wir berichteten)

Die von der EFK durchgeführte Kostenanalyse hat ergeben, dass ein Teil der Aufwendungen gemäss Milchprüfungsverordnung nicht zulässig sind. Gewisse Kosten entsprechen keiner Aufwendung, andere sind nach Einschätzung der EFK schlicht zu hoch. Die Finanzkontrolle stellte auch Mängel bei der Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Betriebsabrechnung fest, die Suisselab zur Begründung der Milchprüfungskosten vorgelegt hatte.

Gegen Subventionsgesetz verstossen

Suisselab ist das nationale Kompetenzzentrum für Milchprüfung. Die nationalen Milchproduzenten- und Milchverwerterorganisationen beauftragen das Labor, die Qualitätskontrolle der Milch vorzunehmen. Es führt in knapp 20'000 Betrieben monatlich zweimal Stichprobenkontrollen durch.

Der EFK-Bericht zeigt, dass in den Jahren 2016 und 2017 die Bundessubventionen fast die gesamten Kosten der von Suisselab an den Milchproduzenten- und Milchverwerterorganisationen in Rechnung gestellten Milchprüfungen gedeckt haben. Das entspreche nicht der gängigen Praxis, denn es trage den Selbstfinanzierunganstrengungen nicht Rechnung.

«Das BLV wird die zu viel bezahlten Subventionen zurückverlangen müssen», heisst es im Fazit des EFK-Berichts. Zudem müssten sich die Behörden in Zukunft vergewissern, dass die Kosten auf transparente und zuverlässige Art und Weise ermittelt worden seien.

Bund handelt

Konkret empfiehlt die Finanzkontrolle dem Bund, für die Milchprüfung den Grundsatz des Pauschalbeitrags anzuwenden. Eine solche Abgeltung würde eine Vereinfachung des Aufsichtsverfahrens ermöglichen. Dafür brauche es allerdings eine signifikante finanzielle Beteiligung der Milchbranche und eine regelmässige Kontrolle, ob der angewandte Pauschalbetrag kohärent sei.

Der Bund ist mit den Empfehlungen einverstanden, wie er in seiner Stellungnahme zum Bericht schreibt. Die zu viel ausbezahlten Subventionen will das BLV zurückfordern.

Beschuldigte Firma kontert

Nur mässig begeistert vom Bericht ist das beschuldigte Milchprüfungslabor Suisselab. Es weist insbesondere den Vorwurf, seine Transparenz sei mangelhaft und die Rückverfolgbarkeit seiner Rechnungslegung sei nicht gegeben, «in aller Form» zurück, wie es heisst.

Laut Gutachten der Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO hat Suisselab seine Betriebsrechnung für die von der EFK geprüfte Periode «zum grössten Teil korrekt gehandhabt». Das Unternehmen habe deshalb ein Anrecht auf die vertraglich vereinbarten Preise.