Der traditionsreiche Grosslochkäse will mit der Zeit gehen: Die zunehmende Zahl von automatischen Melksystemen (AMS) macht aus Sicht der Delegierten eine Änderung im Pflichtenheft nötig.

Zwischenmelkzeit bleibt bei 8 Stunden

Um diese zu erklären, empfing die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland (ES) am Mittwoch eine Gruppe von Journalist(innen) im Stall von Familie Peter und Regula Reinhard im bernischen Madiswil.

Konkret wird eine Verlängerung der Zeitphase zwischen Melken und Käsen angepeilt. «Die Verarbeitung erfolgt maximal 24 Stunden nach der Gewinnung des ältesten Gemelkes», heisst es im aktuellen Pflichtenheft von ES. Nun soll diese Frist auf 29 Stunden erhöht werden. Damit will man verhindern, dass für die Sammlung der Milch von AMS-Produzenten separate Touren gefahren oder dass AMS für gewisse Stunden ausgeschaltet werden müssen.

Unverändert bleibt dagegen die vorgeschriebene Zwischenmelkzeit von 8 Stunden, dies lässt sich in den AMS ohne weiteres einstellen.

74 Roboterbetriebe, starke Zunahme erwartet

Der Grund für die Neuregelung ist die zunehmende Zahl der AMS-Inhaber unter den rund 2000 Produzenten von Emmentaler-Milch. Laut Fred Rufer, dem Vizedirektor der ES sind es derzeit 74 Produzenten in bis anhin 42 der 100 Käsereien. Das seien mit 3,7 % zwar noch relativ wenige, so Rufer, allerdings produzierten sie nicht weniger als 14 % der Milch. Für die nächsten Jahre rechne man zudem mit einer weiteren starken Zunahme der Roboterbetriebe.

Was die Auswirkungen auf die Qualität angehen, sieht Rufer keine Probleme, die Qualität der Käse habe in den letzten Jahren parallel zu der Anzahl AMS zugenommen, deshalb könne man empirisch davon ausgehen, dass die neue Melktechnik keine negativen Auswirkungen hätten. Derartige Befürchtungen hatten dazu geführt, dass AMS für Gruyère AOP-Produzenten verboten wurden.

Zukunftsfähige Betriebe halten

Käser Thomas Hofer aus dem nahen Aarwangen erklärte, die neue Regelung sei wichtig für die künftige Entwicklung des Emmentalers. Gerade weil die Differenz zur Molkereimilch kontinuierlich sinke, müsse man darum besorgt sein, dass die zukunftsfähigen Betriebe – darunter diejenigen, die in AMS investieren – an Bord blieben. «Ansonsten riskieren wir zu einem Sammelbecken von Auslaufbetrieben zu werden», so Hofer.

Einer dieser investitionsfreudigen Betriebe ist derjenige von Peter und Regula Reinhard. Das junge Betriebsleiterpaar erläuterte die Gründe für den AMS-Entscheid: Man habe bis anhin zwei mal rund 1,5 Stunden täglich in die Melkarbeit investiert, dieser Arbeitsaufwand habe einerseits reduziert werden können, andererseits habe die Flexibilität stark zugenommen. Die Alternative wäre im Hinblick auf die Weiterführung als Familienbetrieb ein Angestellter gewesen, denn die ältere Generation werde auch nicht jünger, wie Regulas Vater Ernst Bärtschi einräumte.    

BLW muss entscheiden

Die Anpassung des Pflichtenhefts wurde von der Delegiertenversammlung der ES mit einer Gegenstimme gutgeheissen. Jetzt fehlt noch die Zustimmung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW). Bei ES rechnet man mit einigen Monaten Frist vor dem entsprechenden Beschluss. Eingereicht wurde das Gesuch am 7. Juli.  

In einer ersten Variante des Artikels stand, dass AMS auch bei Tête de Moine-Produzenten verboten sind. Dies ist nicht der Fall.