«Zu denken gibt mir, dass wir dem geltenden Recht entsprechen und dennoch nicht bauen können.» Rolf Etter, Mitglied der BG Bioleguma,  spricht über das Projekt Komposthalle mit Mutterkuhhaltung. Diesem wurde eine erteilte Baubewilligung wieder entzogen (die BauernZeitung berichtete). Etter bemängelt, dass bei den zusätzlich erstellten, privaten Gutachten, geltendes Recht nicht beachtet wurde. So würden Hofdünger gesetzlich klar nicht als Abfall gelten. Auch die eingearbeitete, geruchsneutrale Tonerde, die zur Speicherung der Nährstoffe bei der Kompostierung gebraucht würde, wurde bei den Gutachten als belastendes Material angerechnet.

Nicht Hoduflu-Vorgaben

Die der BG in den Gutachten unterstellten Aufrechnungen von Rohware hätten nicht den Hoduflu-Vorgaben entsprochen und liessen die Verarbeitungsmengen auf 4750 Tonnen ansteigen. Anstelle der durch die Landwirte vorgesehenen 900 Tonnen Grüngut zählten fortan die  4750 Tonnen als Gesprächsbasis der Ämter, Gutachter und Richter, so Rolf Etter. Werden mehr als 5000 Tonnen Grüngut verarbeitet, fällt eine Anlage nicht mehr unter die landwirtschaftliche Zonenkonformität und benötigt eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Limite wurde durch die Aufrechnungen der privaten Gutachten knapp nicht erreicht, sorgte aber immer mehr für Bedenken betreffend Geruchsbelastung. Die Grundidee des Projektes war, mit dem Ausbringen des Qualitätskompostes den Humusgehalt sowie die Widerstandskraft der Böden massiv zu erhöhen und zu verbessern, erklärt Rolf Etter. «Wir können nicht Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinsätze reduzieren, hohe Erträge erwarten und dem Boden nichts zurückgeben.» Die aktuelle Landwirtschaft laufe da in ein grosses Problem.

Guter Kompost stinkt nicht

Die gelenkte, aerobe Rottenführung sei die Grundlage für einwandfreien, geruchlosen Kompost. Durch das tägliche Wenden sei die gelenkte Rottenführung nicht mit kommunalen Grossmietenanlagen zu vergleichen, bei der die Sauerstoffzufuhr, auch mit Zwangsbelüftung, nie garantiert werden könne und somit mit Fäulnis und Geruchsbildung zu rechnen sei. «Guter Kompost stinkt nicht!», sagt Etter deutlich. Mit diesem Prinzip betreibt die BG seit über fünf Jahren die Feldrandkompostierung. Davon zwei Jahre am geplanten Standort des Baus, dies problemlos und ohne eingegangene Beschwerden der Bevölkerung, betont Rolf Etter. 

Ammoniakverlust vermeiden

Der heutige Standort des Stalls, in dem die Mutterkuhherde mit Rätischem Grauvieh untergebracht ist, ist nur gemietet und muss voraussichtlich abgegeben werden. Zudem ist eine erfolgreiche Feldrandkompostierung sehr wetterabhängig. Daher entstand die Idee der Kombination der Synergien von Laufstall und Kompostierung. «Mit dieser Art der Kompostierung können wir den Ammoniakverlust und den Verlust von Nähr­stoffauswaschun- gen auf dem Feld massiv reduzieren. Zudem kann der Zukauf von Handelsdünger massiv gesenkt werden», so Rolf Etter. Er macht sich Sorgen, dass der Fall der BG zum Präzedenzfall wird, indem die Landwirtschaft mit weiteren Projekten «abgestraft» werden könne. Heute weiss der Betriebsleiter, dass die BG in ihren Stellungnahmen die falschen Gutachten nicht nur kommentieren, sondern auch eine Richtigstellung hätte verlangen sollen. Und noch eines weiss er. Die Bevölkerung hätte, trotz positiver Vorabklärungen, früher einbezogen werden müssen. Eine öffentliche Infoveranstaltung wurde or­ganisiert, als die öffentliche Auflage bereits lief. «Ich hätte mir nie vorstellen können, dass die Kompostierung so einen schlechten Namen hat!» Eine kommunale Kompostieranlage der Region sorge jedoch seit Jahren für Ärger. Das schlechte Beispiel sei verheerend für das Projekt der BG gewesen, weiss er. 

Berater können beurteilen

Rolf Etter ärgert auch, «dass Umweltingenieure Gutachten erstellen können, die auf kommunaler Kompostierung basieren und von der Landwirtschaftspraxis keine Ahnung haben.» Das von den Bauherren in Auftrag gegebene Gutachten mit Betriebsbeschrieb von Agriexpert Brugg AG und das vor Ort erstellte Lärmgutachten von Grolimund & Partner sei nur belächelt worden. «Wir haben landwirtschaftliche Schulen mit Fachberatern und Spezialisten, die solche Fälle beurteilen können», und diese sollten solche Gutachten erstellen dürfen, meint der Betriebsleiter. Zwar hätten er und seine Berufskollegen die Unterstützung vom Freiburger Amt für Landwirtschaft gehabt. Doch andere ­Ämter, wie das Amt für Umwelt würden die komplexen Zusammenhänge wie etwa den Hoduflu nicht verstehen. Das zeuge davon, dass sie fachlich für landwirtschaftliche Zusammenhänge nicht kompetent seien und die Sachlage falsch beurteilten. Zudem habe er auch festgestellt, dass die Kommunikation unter den Ämtern überhaupt nicht funktioniere. Ansonsten hätte ein Amt für Landwirtschaft intervenieren können. Schwierig sei es auch, Anwälte zu finden, die der Komplexität der Landwirtschaft gewachsen seien. Mehrfach hatte die BG zudem das Bundesamt für Umwelt angefragt, zu Fragen betreffend Abfallberechnungen aus Aussagen der Gutachten Stellung zu nehmen. Antwort dazu gab es bis heute keine. 

Künftig keine Viehhaltung mehr?

Für Rolf Etter ist klar, dass der Stallbau ohne Kompostanlage nicht rentabel sei und nicht Sinn mache. Die Haltung der Mut­terkuhherde muss nun voraussichtlich aufgegeben oder eine ­Lösung mit einem anderen Viehbesitzer gefunden werden. Doch wie es nun genau weitergeht, ist für Rolf Etter und seine Kollegen noch ungewiss. Zuerst muss bei allen Beteiligten das Geschehene verarbeitet werden.  Der Freiburgische Bauernverband (FBV) hat vom Fall auf Anfrage der BauernZeitung keine Kenntnis. Allgemeine Fragen zu Vorgehen bei Bauvorhaben und möglichen Hilfeleistungen des FBV wurden nicht beantwortet.

 

Gefällt Ihnen was Sie lesen?

Warum nicht mal drei Monate «schnuppern»? Für nur CHF 20.- erhalten Sie 12 Print-Ausgaben (Regionen nach Wahl) plus Online-Zugriff. Gleich hier bestellen und bestens informiert bleiben!