Der Käfer ist gelandet. «IP-Suisse wird zum Mindeststandard für jede Trinkmilch», schreibt der Detailhändler Migros die Gestelle an. Ob der Konsument das versteht? Dieser Mindeststandard nennt sich Wiesenmilch oder anders formuliert: Der geringste Anspruch, den die Migros an seine Trinkmilchproduzenten neu stellt.
Grosser Aufwand
Für die Produzenten wie auch die Transporteure eben dieser Wiesenmilch ist die Umstellung auf den Mindeststandard alles andere als gering. Bei der Aaremilch AG, im bernischen Lyss, wurden im Verlauf dieses Jahres bisher rund 260 Betriebe umgestellt, wie Geschäftsführer Donat Schneider auf Anfrage mitteilt. Den zusätzlichen Milchbedarf hat der Milchverarbeiter Elsa in Estavayer FR. Da es im September gleich viel Milch braucht wie im Mai, sei man gezwungen, die Milch primär aus Gebieten mit Ganzjahreslieferung zu beschaffen. Die Nähe zu Estavayer und die logistische Situation vor Ort spiele auch eine wesentliche Rolle. «Wir haben 2019 mit der Lieferung von rund 10 Mio kg begonnen und werden die Menge bis 2022 vervielfacht haben. Der Trend dürfte unserer Einschätzung nach noch ein paar Jahre anhalten», so Schneider. Im zweiten Halbjahr wird nun die nächste Etappe von Produzenten rekrutiert. Damit wird es jedoch kaum abgeschlossen sein. Die grösste Herausforderung am ganzen Prozess ist die Logistik. Milch sammeln sei eine sehr komplexe Angelegenheit, sagt Schneider. Man sei abhängig von Auflade-, Abladezeiten oder auch Ruhezeiten. «Je höher die Milchdichte in einer Region, desto günstiger kommt die Sammlung. Wenn es in einem Gebiet zu wenig Umstellungswillige hat oder nur noch einzelne verbleiben, wird es sehr herausfordernd.»
Es brauchte reine Touren
Doch die Ansprüche der IP-Suisse sind klar. Ende Jahr läuft eine Übergangsfrist ab. «Auf Stufe Milchsammlung erwarten wir, dass es reine Touren sind», sagt Fritz Rothen von der IP-Suisse. Schliesslich gehe es nicht nur um Nachhaltigkeit, sondern auch um ein Konsumentenversprechen. Deshalb ist die Warenflusstrennung auch auf Stufe Verarbeiter nach einer weiteren Übergangsfrist wichtig. Die IP-Suisse unterstütze die Betriebe beratend bei der Umstellung und kann in begründeten Fällen auch befristete Ausnahmebewilligungen erteilen, wenn ein Betrieb etwas mehr Zeit braucht, um alle Anforderungen der Richtlinien einzuhalten. Für Donat Schneider ist klar: «Die letzten zehn Prozent der Reinheit sind die teuren. In diesem Bereich wäre den Produzenten und Transporteuren mit vernünftigen Übergangsfristen geholfen.»