Tierarzneimittel werden fast ausschliesslich im Ausland hergestellt, weshalb die Versorgung damit zunehmend schwierig werde, schreibt das Eidgenössische Departement des Inneren EDI in einer Medienmitteilung. Neu soll es für eingeführte Tierarzneimittel durch Tierärzte keine Sonderbewilligung durch Swissmedic mehr brauchen.

Für die Einfuhr aus Ländern mit vergleichbarer Tierarzneikontrolle reiche eine Meldung ans BLV aus, von einigen Ausnahmen abgesehen, heisst es in der Mitteilung. Die Voraussetzungen für eine Einfuhr bleiben jedoch gleich. Dies soll die Arznei- und Lebensmittelsicherheit gewährleisten. Die Anpassungen der Tierarzneimittelverordnung (Tamv) wurden am Donnerstag in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 9. Juli 2021.

Antibiotika richtig und gezielt einsetzen

In der Tamv werden zudem rechtliche Grundlagen geschaffen, um den Antibiotikaverbrauch, wenn nötig, zu senken. Bereits seit Januar 2019 müssen Tierärzte und Tierärztinnen im Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) alle verschriebenen Antibiotika erfassen. Dies ermögliche den Vergleich des Verbrauchs von Antibiotika zwischen verschiedenen Tierhaltungen und Tierarztpraxen. Durch einen geringeren und gezielten Einsatz von Antibiotika lasse sich zusätzlich die Bildung von Resistenzen eindämmen, so das EDI.

Vorschriften für Bienen und andere Insekten

Neu sollen auch Vorschriften zu Tierarzneimitteln für Bienen und andere Insekten in die Verordnung aufgenommen werden, heisst es weiter. Diese dienen der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit.

 

Swiss Antibiotic Resistance Report

Das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen haben im November 2020 den «Swiss Antibiotic Resistance Report» veröffentlicht. Dieser zeigt, dass der Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin rückläufig ist. Trotzdem brauche die Eindämmung der Antibiotikaresistenzen weitere Anstrengungen, denn die Zahl von Infektionen mit resistenten Bakterien nimmt weltweit und schweizweit zu.