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Warum weltweit Brot teurer wird, nur in der Schweiz nicht

Die Konsumentenpreise sind Ende September innerhalb eines Jahres auf 0,9 Prozent angestiegen. Insbesondere Importgüter sind über 2 Prozent teurer geworden. In der Schweiz wird aber das Brot trotzdem nicht teurer, weil die Grenzbelastung abgebaut wird.

Weltweit klettern die Rohstoffpreise und vor allem auch jene von Grundnahrungsmitteln massiv in die Höhe. So ist der Weizenpreis innert einem Jahr um 34 %, innerhalb von zwei Jahren um gar 74 % angestiegen. Beim Hartweizen, der für die Teigwarenproduktion eingesetzt wird, haben sich in einem Jahr die Preise verdoppelt. Dabei wird aber nur etwa 15 bis 20 % der globalen Ernte über den Weltmarkt abgewickelt.

Spezielles Grenzregime

Die Weltmarktpreise bestimmen normalerweise auch die Inlandpreise. Vom massiven Preissprung spüren die Schweizer Konsumenten aber kaum etwas. Dies aufgrund des speziellen inländischen Grenzregimes mit einer Zollabschöpfung.

Seit dem 1. Oktober 2013 wurde an der Grenze der Import von Brotgetreide mit 18 Franken Zoll und weiteren 5 Franken für den Garantiefondbeitrag belastet, welcher mehr oder weniger die Preisdifferenz zwischen dem inländischen Richtpreis für Brotgetreide und importiertem Brotgetreide ausgeglichen hat. Aufgrund der global steigenden Brotgetreidepreise wird auch der Import für die Schweiz teurer. Jetzt hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gehandelt.

Bund senkt Zollansatz

Das BLW senkt den Zollansatz um 4,40 Franken je 100 kg Brotgetreide auf 14,60 Franken, um die Differenz zugunsten der Importe auszugleichen.

Zwischen 2000 und 2020 hat die Schweiz zwischen 77'000 und 109'400 t Weichweizen sowie 62'300 bis 130'550 t Hartweizen für die menschliche Ernährung eingeführt. Im laufenden Jahr sind die ersten vier Zollkontingente von je 10'000 t bereits ausgeschöpft und das aktuelle mit 15'000 t ist zu Dreiviertel bereits beansprucht, während es bis Ende Jahr noch ein fünftes mit weiteren 15'000 t geben wird.

Branche stellt BLW-Entscheid in Frage

Viele Entwicklungs- und Schwellenländer sind stark auf die Getreideimporte aus dem Weltmarkt angewiesen. Sie leiden direkt unter den Folgen der massiv steigenden Rohstoffpreise. Die Schweiz dagegen profitiert von ihrem speziellen System: dem Inlandanbau und den Zollabschöpfungen. Diese beiden Elemente sind, obwohl immer wieder auch infrage gestellt, die Garanten für stabile Brotpreise und bewähren sich jetzt in Zeiten von Versorgungsengpässen und Notlagen.

Bereits im vergangenen Februar hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) vor dieser Entwicklung gewarnt, weil aufgrund der steigenden Preise Hungersnöte oder Unruhen drohen. Über die Zollsenkung ist der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) nicht glücklich. Gerade mit Blick auf die schwierige Ernte 2021 erwartet nun der Verband, dass die innerhalb der Branchenorganisation Swiss Granum ausgehandelten und vereinbarten Richtpreise auch ausgezahlt werden und zugleich die Anpassung der Zölle keine Auswirkungen auf die Vermarktung der einheimischen Ware hat.

Der Brotgetreidehandel: Ein geschichtlicher Rückblick

Anfang des letzten Jahrhunderts nahm im Inland der Brotgetreideanbau infolge billigerer Importe dank Bahn und Schiff laufend ab. Bei Kriegsbeginn um 1914 konnte die Inlandversorgung kaum noch sichergestellt werden und die Importe wurden immer schwieriger. Nach dem Ersten Weltkrieg, als das Brotgetreide mangels Anbaubereitschaft der Schweizer Landwirtschaft sehr knapp wurde, erkannte der Bund einen dringend notwendigen Handlungsbedarf, um insbesondere in Krisenzeiten mit beschränkten Zufuhren aus dem Ausland die Inlandversorgung zu sichern. In der Folge wurde die eidgenössische Getreideverwaltung geschaffen, welche den Brotgetreidehandel monopolisierte. Bund übernahm Brotgetreide Der Bund übernahm nun sämtliches Brotgetreide. Zugleich waren die Getreideproduzenten verpflichtet, ihr gesamtes Brotgetreide abzuliefern. Gemäss der Mahlkarte war es einzig erlaubt, pro Person im Haushalt eine gewisse Menge an Brotgetreide für die Selbstversorgung zu behalten, wobei eine Mahlprämie ausgerichtet wurde. Davon konnten auch Hunderte von Kleinmühlen profitieren und zugleich eine durchaus leistungsfähige dezentrale Versorgung sicherstellen. Die Übernahme des Brotgetreides erfolgte durch die vom Bund beauftragten Getreideaufkäufer, noch vor den kollektiven Sammelstellen. Das Getreide wurde in speziellen Bundessäcken à 100 kg angeliefert, die Qualität exakt geprüft und diese dann auf dem Übernahmeformular festgehalten. Sammelstelle ab 60er-Jahren Mit dem Einzug der kollektiven Getreidesammelstellen Anfang der 1960er-Jahre übernahm zuerst die Sammelstelle das Brotgetreide. Erst wenn diese das Getreide an den Bund verkauft hatte, kam der Getreideaufkäufer zum Zug. In der Zwischenzeit ist die Mahlprämie seit nun bald 30 Jahren abgeschafft und seit 20 Jahren gibt es auch die Eidgenössische Getreideverwaltung nicht mehr. Zugleich ist das Getreidemonopol mit der Übernahme- respektive Abgabepflicht gefallen. Für die marktwirtschaftlichen Anliegen ist jetzt die Getreidebranche allein verantwortlich, wobei der Bund über die Zölle noch indirekt eingreifen kann. 

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