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Keine Verkäsungszulage, wenn die Käserei Importmilch-Produkte exportiert

Mit dem Veredelungsverkehr haben Milchabnehmer ein Druckmittel zu Hand, weil sie importierte Milch der Inlandware vorziehen können. Davor warnt Meret Schneider und der Nationalrat stimmt zu, die Verkäsungszulage an neue Bedingungen zu knüpfen.

Die Verkäsungszulage für im Veredelungsverkehr aktive Käsereien sei ein Fehlanreiz, sagte Meret Schneider (Grüne/ZH) im Nationalrat. Sie kritisiert, dass das geltende Gesetz den Import von Milch zur Herstellung von Käse für den anschliessenden Export ohne Folgen ermögliche. Für diesen Veredelungsverkehr braucht es zwar eine Bewilligung und der so produzierte Käse darf nicht das Schweizerkreuz tragen, Schneider sieht darin aber eine klare Konkurrenz zum «echten» Schweizer Käse aus Schweizer Milch.

Es geht um standortangepasste Produktion

Die bekannte Tierschützerin erklärte ihre «Einmischung in den Milchmarkt» damit, dass ihr die standortgerechte Schweizer Landwirtschaft am Herzen liege. Die Produktion von Milch im Berggebiet gerate aber durch Fehlanreize bzw. Preisdruck ins Hintertreffen, da es sich im Flachland günstiger produzieren lässt. So kommt es zur Konkurrenz um Flächen, die sonst der direkten menschlichen Ernährung zur Verfügung stünden, so ihre Argumentation.

Die Zulage verweigern

Nach Ansicht von Meret Schneider versetzt die Möglichkeit zum Veredelungsverkehr Milchabnehmer in die Position, bei Kaufverhandlungen mit der Bevorzugung von Importmilch zu drohen. Daher will sie mit ihrer Motion die Verkäsungszulage nicht mehr an Käsereien ausrichten lassen, die ein entsprechendes Gesuch stellen.

Kein direkter Zusammenhang

Der Bundesrat empfiehlt den Vorstoss zur Ablehnung, da er einerseits keinen Zusammenhang zwischen Veredelungsverkehr und Verkäsungszulage sieht, weil letztere nicht für verkäste Importmilch ausgerichtet werde. Und andererseits fehle auch schlicht die rechtliche Grundlage für eine Verweigerung der Zulage, die überdies die zuliefernden Milchproduzenten benachteiligen würde, so der Bundesrat.

Die grosse Kammer liess sich von Meret Schneider überzeugen. Nach der Annahme der Motion im Nationalrat wird der Ständerat darüber beraten.

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