Da sowohl lebende Schweine (Haus- und Wildschweine) als auch Fleischwaren oder -abfälle den Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verbreiten können, müssen unterschiedliche Massnahmen getroffen werden. 

Nicht aus dem Ausland einschleppen

Reisende dürfen keine Fleischwaren aus Ländern in die Schweiz mitbringen, die von der ASP betroffen sind. Beispiele für gefährliche Ware sind Schinken oder Salami. Speisereste sollten grundsätzlich nur in geschlossenen Behältern entsorgt werden.

Nach Jagdreisen in Gebiete mit ASP-Herden sind vor der Heimfahrt Schuhe, Kleidung, Werkzeug und Fahrzeuge gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Eine Karte mit den aktuell von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten finden Sie hier.

#YT0#

Den eigenen Schweinebestand schützen

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) und Veterinärwesen empfiehlt Schweizer Schweinehaltern folgende Regeln der Biosicherheit einzuhalten:

  • Verfüttern Sie keineSpeisereste an Ihre Schweine.
  • Achten Sie auf eine strikte Zutrittskontrolle für betriebsfremde Personen (wie Fahrer von Transportfahrzeugen, Berater, Kontrolleure und Tierarzt).
  • Betreten Sie bzw. ihr Betriebspersonal den Stall nur über eine Hygieneschleuse, inklusive Anziehen stalleigener Kleidung und Stiefel; dies gilt für jegliche Person mit Stallzutritt.
  • Schulen Sie auch sämtliche Mitarbeiter des Betriebs. Verschiedene Informationsmaterialien sind auf der Webseite des BLV erhältlich 
  • Beziehen Sie keine Futtermittel aus ASP-betroffenen Gebieten. 
  • Verhindern Sie jeden Kontakt ihrer Hausschweine mit Wildschweinen: doppelte, sichere Umzäunung der Ausläufe, unzugängliche Lagerung von Futter und Einstreu usw.
  • Ziehen Sie bei Anzeichen fieberhafter Allgemeinerkrankungen in Ihrem Schweinebestand den Bestandstierarzt bei. Dieser kann eine Ausschlussuntersuchung auf ASP einleiten.

Es gibt weder eine Behandlungsmöglichkeit, noch einen Impfstoff gegen die ASP. 

Mehr dazu, wie sie eine ASP-Erkrankung erkennen können, lesen Sie hier.

 

Ausbruch bei Wildschweinen

Der Bund sieht bei einem ASP-Ausbruch in einer Schweizer Wildschweinpopulation ein mehrstufiges Massnahmenkonzept vor:

  1. Einrichtung eines Rückzugsraums für die Wildschweine, damit sie die Krankheit nicht weitertragen
  2. Auffinden und Beseitigen der Wildschweinkadaver, damit das Virus nicht in der Umgebung verbleibt
  3. Falls erforderlich eine intensive Bejagung der Wildschweinpopulation