Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bereitet die Schweiz auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vor. In der neuen technischen Weisung ist das Vorgehen festgelegt, wenn erstmals infizierte Wildschweine in der Schweiz gefunden werden sollten.

Drei wesentliche Massnahmen

Bei einem Ausbruch von ASP bei einem Schweizer Wildschwein könne die Seuche nur durch eine enge Zusammenarbeit aller betroffenen Behörden im Veterinärwesen, in der Land- und Forstwirtschaft und in der Jagdaufsicht wirksam bekämpft werden.

Die technische Weisung sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor:

  • Einrichtung eines Rückzugsraums für die Wildschweine (gegen weitere Ansteckungen)
  • Finden und Beseitigen der Wildschweinkadaver (damit das Virus nicht in der Umgebung bleibt)
  • Intensive Bejagung der Wildschweinpopulation (falls dies nötig sein sollte)

Die Prävention ist entscheidend

Die ASP breitet sich derzeit in Europa aus. Da das Virus in Blut, Fleischerzeugnissen und der Umwelt lange ansteckend bleibt, ist die Gefahr eines Ausbruchs in der Schweiz gross.

Zur wichtigen Prävention raten die Behörden Folgendes:

  • Kein Wildschwein- oder Schweinefleisch aus von der ASP betroffenen Regionen einführen
  • Auch keine Fleischerzeugnisse (wie Schinken oder Salami)
  • Nach Jagdreisen in diese Gebiete: vor der Heimfahrt Schuhe, Kleidung, Werkzeuge und Fahrzeuge gründlich reinigen und desinifizieren. 

Im Speziellen für Schweinehaltende:

  • Keine Essensreste an Schweine verfüttern
  • Zugang zu Schweineställen kontrollieren
  • Eine Hygieneschleuse einrichten
  • Umzäunung auf ihre Wirksamkeit kontrollieren

ASP ist für den Menschen ungefährlich.