Die Auseinandersetzung zieht sich schon länger hin, konkret seit 2015, als sich eine Gruppe von rund 150 Thurgauer Milchbauern weigerte, die von ihrem Verband zuhanden Lactofama erhobenen Beiträge zu bezahlen.

Obergericht brachte den Umschwung

Die Exportfirma war von der Branche unter Ägide des SMP ins Leben gerufen geworden, um Milchfett-Überschüsse abzubauen und so den damals sehr stark unter Druck stehenden Milchpreis zu stützen. Da sich die Lage am Markt unterzwischen etwas verbessert hat, ist Lactofama zur Zeit nicht aktiv.

In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Arbon Mitte 2017 dem Verband der Thurgauer Milchproduzenten (TMP) recht gegeben, als es beschied, die Beiträge von 0,35 Rp./kg Milch seien zu begleichen. Das Thurgauer Obergericht, sah dies anders. Auf Anrufung der klagenden Bauern beschloss es im Oktober 2017, dass die Beiträge nicht zu bezahlen seien, worauf die TMP das Urteil ans Bundesgericht weiterzogen, wo sie nun unterlagen.

TMP: «Nur noch Geschichtsschreibung»

Das Bundesgericht sei auf die Beschwerde nicht eingetreten, präzisiert der neue TMP-Präsident Daniel Vetterli auf Anfrage. Grund dafür ist, dass die Hürden für ein Eintreten am Bundesgericht relativ hoch sind. Dabei fiel wohl ins Gewicht, dass der Streitwert relativ bescheiden war.

Daniel Vetterli kann nicht genau beziffern, wie hoch dieser ist. Herumgeboten wird ein Betrag von rund 100'000 Franken. Das ist die Summe der von den Produzenten nicht bezahlten Beiträge, welche die TMP trotzdem an Lactofama überweisen und damit abschreiben müssen.

Vetterli betont, dass der Verband die Konsequenzen aus dem Rechtsstreit bereits gezogen seien. Im vergangenen September wurde an einer ausserordentlichen DV eine Statutenänderung beschlossen, die besagt, dass alle Beiträge, seien es solche für Lactofama oder Marketing künftig von den Delegierten abgesegnet werden müssen.

«Der Entscheid des Bundesgerichts ist nur noch Geschichtsschreibung», so Daniel Vetterli. Er finde das Urteil betrüblich, weil die Lactofama im Dienste eines besseren Milchpreises sehr effektiv gewesen sei. Vermutlich sei die Konsequenz, dass künftig keine derartigen Massnahmen getroffen und stattdessen ein tieferer Preis akzeptiert werden müsse.

Werner: «Nicht länger über die Köpfe der Mitglieder hinweg»

Angeführt wurde der Widerstand von Godi Siegfried von der PMO Forster/Züger und Roland Werner von der Thur Milch Ring AG angeführt. Werner sagt, der Entscheid des Bundesgerichts komme für ihn nicht überraschend. Die Frage sei jetzt, wie es weitergeht. An sich könnten diejenigen Thurgauer Produzenten, welche bezahlt hätten, den Betrag nun zurückfordern. Er rate von einem derartigen Schritt aber eher ab, so Werner.

Trotzdem haben die Urteile des Ober- und Bundesgerichts für den ehemaligen Milchproduzenten (er hat seinen Betrieb seit Anfang Jahr verpachtet) wegweisenden Charakter: «Sie machen klar, dass man nicht länger über die Köpfe der Mitglieder hinweg Beiträge befehlen kann». Wie es sich in der Schweiz gehöre, müsse man vor solchen Entscheiden zuerst die Zustimmung der Basis holen: Entscheide von unten nach oben und nicht von oben nach unten.      

akr