«Mir ist klar geworden: Wenn man Gewalt erfahren hat, muss man darüber sprechen», sagt Anna (*Name geändert). Sie ist Bäuerin HFP und spricht offen über ihre Erfahrungen, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes möchte sie aber anonym bleiben. Sie erlebte von ihrem Ex-Partner während fast zwei Jahren oftmals körperliche und psychische Gewalt, bis sie den Mut hatte, die Polizei einzuschalten. Darüber zu sprechen, davon ist Anna überzeugt, kann anderen Menschen in ähnlichen Situationen helfen. Vor allem kann es ihnen helfen, zu erkennen, dass sie in ihrem Leben etwas ändern können, oder müssen. Anna, die heute Mitte 30 ist, hat den schwierigen Weg aus der Gewalt geschafft.
Gewalt ist in der Schweiz ein Offizialdelikt verfolgt
Wer in der Schweiz Gewalt anwendet, ob in der Öffentlichkeit oder im privaten Umfeld, macht sich strafbar. Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft werden von Amts wegen, auch ohne Antrag der betroffenen Person, als Delikt verfolgt und sanktioniert. Verschiedene Gesetze auf Bundes- und auch auf Kantonsebene regeln den Umgang mit häuslicher Gewalt und die damit zusammenhängenden Verfahrensprozesse.
Verfolgt werden Gewalthandlungen zwischen Ehegatten, aber auch in einer eingetragenen Partnerschaft. Ebenso werden Gewalthandlungen zwischen heterosexuellen oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Lebenspartnerinnen von Amtes wegen verfolgt, sofern diese auf unbestimmte Zeit einen gemeinsamen Haushalt geführt haben und die Tat während dieser Zeit oder bis zu einem Jahr nach der Trennung begangen worden ist.
In den letzten Jahren registrierte die Polizei pro Jahr rund 20 000 Straftaten im häuslichen Bereich, die Tendenz ist steigend. Von häuslicher Gewalt sind rund zwei Drittel Frauen und rund ein Drittel Männer betroffen.
Schwierigkeiten, sich jemandem anzuvertrauen
Anna erinnert sich: «Als Frau war ich meinem Ex-Partner in einigen Bereichen überlegen, körperlich hatte ich gegen ihn keine Chance.» Wenn sie als Paar auswärts waren, konnte der Mann der liebste Mensch sein, das machte es für Anna auch sehr schwierig, sich jemandem anzuvertrauen. «Hätte ich da gewusst, dass es ein bäuerliches Sorgentelefon gibt, hätte ich dort wohl mal angerufen», sagt sie rückblickend.
Sie sieht ihren Ex-Partner auch als Opfer, denn er ist als Kind in einem Klima aufgewachsen, in dem mit Schlägen argumentiert wurde: Er wurde von seinem Vater geschlagen und seine Mutter von ihrem Mann.
Streit mündet oft in einseitiger Gewalt
Das Ziel von Anna und ihrem damaligen Partner war eigentlich, sich eine gemeinsame bäuerliche Existenz aufzubauen, aber schon bei einem gemeinsamen Alpsommer fingen die Probleme an. «Ich merkte, dass mein Ex-Partner in vielen Dingen überfordert war. Ich hatte aber das Gefühl, ich brauche seine Hilfe, auch wenn der Vertrag für den landwirtschaftlichen Betrieb auf meinen Namen lautete», erzählt Anna. Sie war sich stets bewusst, dass es zum Streiten zwei benötigt. Doch was als gemeinsamer Streit begann, endete dann oftmals in einseitiger Gewalt, immer häufiger und immer heftiger.
Irgendwann kam das einschneidende Ereignis
«Ich hatte das Gefühl, ich könne das Problem für mich allein lösen. Ich musste aber erkennen: Sowohl wer Gewalt ausgesetzt ist als auch wer Gewalt ausübt, braucht Hilfe», stellt Anna rückblickend fest. Ihr Ex-Partner war ausserhalb des Betriebes tätig, und so kam es vor, dass er gestresst von der Arbeit kam. Da brauchte es jeweils nicht mehr viel, um das Fass zum Überlaufen zu bringen.
Dabei setzte es für Anna manchmal Schläge. Unter anderem wurde sie in heisse Schotte getunkt, geschlagen und gewürgt. Den Ausschlag, Hilfe zu suchen, gab das einschneidende Ereignis, als Anna etwa eine Dreiviertelstunde bewusstlos in der Futtertenne lag. Ihr Ex-Partner hatte sie so übel geschlagen und danach keine medizinische oder andere Hilfe geholt, sondern die Kühe gemolken. Dazu log er, er habe die Polizei verständigt. Diese kam aber an diesem Tag und auch in der darauffolgenden Woche nicht.
Die Polizei reagiert gut und Anna wird zur Klägerin
Als der Ex-Partner bei der Arbeit war, entschloss sich Anna, doch noch die Polizei zu verständigen. «Ich war froh, dass die beiden Polizisten so gut reagiert und meine Situation ernst genommen haben», sagt Anna. Sie trat als Klägerin und nicht als Opfer auf. Während der Anklage wurde deutlich, dass schon zwei Frauen vor ihr vom gleichen Mann Gewalt erfahren hatten. Beide hatten aber zu sehr Angst, ebenfalls zu klagen, daher wurde der Mann nicht als Mehrfachtäter bestraft.
Annas Weg war nicht leicht und die Erfahrungen, die sie während zwei Jahren machen musste, waren sehr schmerzlich. Häusliche Gewalt ist für viele ein Tabuthema, über das nicht gesprochen wird. Was es an der Seele der betroffenen Menschen anrichtet, kann nur erahnt werden. Darum ist für Anna klar: «Wer auch immer Gewalt erfährt, in welcher Form auch immer, soll darüber sprechen.»
Hilfe finden
Wer Hilfe und Unterstützung sucht, findet auf der Website des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands nützliche Adressen und hilfreiche Tipps. Weitere Anlaufstellen sind das Bäuerliche Sorgentelefon oder auch die Opferhilfe Schweiz.
https://www.landfrauen.ch/hilfe-unterstuetzung/
www.baeuerliches-sorgentelefon.ch
www.opferhilfe-schweiz.ch