Heute startet die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Agrarpaket 2020. Eine der vielen Verordnungsänderung betrifft die Milchpreisstützung: Ab Anfang 2022 soll die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten ausbezahlen zu können.

Zulagen wurden nicht weitergegeben

Heute werden diese Zulagen an die milchverarbeitenden Betriebe ausbezahlt, die sie an die Bauern weitergeben. Hintergrund der vorgeschlagenen Änderung ist, dass ein Milchverarbeiter die Zulagen vor einigen Jahren nicht an die Milchproduzenten weitergegeben hatte. Laut Bundesgericht haftete der Bund in dem Fall weiterhin für die Zulage.

PSM: In der EU verboten, in der Schweiz erhältlich

Seit 2006 werden Wirkstoffe, die in der EU vom Markt genommen werden, in der Schweiz neu bewertet. Alle 160 Wirkstoffe, die seither untersucht worden sind, wurden im Zug dieses Verfahrens aus dem Verkehr gezogen. Dieses Widerrufsverfahren dauert jedoch mindestens ein Jahr. Während dieser Zeit ist der Wirkstoff in der Schweiz noch im Handel, während die Bewilligung in der EU schon entzogen ist.

Vereinfachter Entzug von Zulassungen

Auf diesen Umweg will das WBF künftig verzichten. Das Verfahren zur Streichung von Wirkstoffen, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, werde vereinfacht, heisst es im Bericht zum Landwirtschaftlichen Verordnungspaket, welches das WBF am Montag in die Vernehmlassung geschickt hat.

Zur gleichen Zeit vom Markt

In der Regel soll gar kein eigenes Verfahren mehr durchgeführt werden. Entzieht die EU die Bewilligung, soll der Wirkstoff direkt aus der Liste der genehmigten Produkte entfernt werden. Damit würden die Substanzen zur gleichen Zeit wie in der EU vom Markt verschwinden.

Fristen angeglichen

Die Fristen für das Inverkehrbringen der Lagerbestände und das Aufbrauchen der Produkte sollen ebenfalls jenen der EU angeglichen werden. Eine Ausnahme ist unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich, wenn für einen Wirkstoff keine Alternative zur Verfügung steht.

Vorschriften übernehmen und Lücke schliessen

Das WBF schlägt auch vor, die EU-Vorschriften bezüglich Mindestreinheit von Wirkstoffen und Höchstgrad bestimmter Verunreinigungen zu übernehmen. Mit dem Verordnungspaket soll zudem eine Lücke geschlossen werden: Produkte, die nicht für die nichtberufliche Verwendung bewilligt sind, dürfen nicht mehr an nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender abgegeben werden.

Insgesamt hat das WBF die Änderung von 20 Verordnungen in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 10. Mai 2020. Die meisten neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.