Das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2019 dürfte den Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. Oktober nur kurz beschäftigt haben. Er musste nämlich nur bei zwei Verordnungen Anpassungen vornehmen: bei der Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und bei der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank.

Daneben hat das Wirtschaftsdepartement WBF drei Verordnungen angepasst: Die Bio-Verordnung, die Futtermittelbuch-Verordnung und die Verordnung über das Ermitteln des Schlachtgewichts. Wie es in der zum Verordnungspaket veröffentlichten Mitteilung heisst, handelt es sich um technische Änderungen – so wurden die Futterzusatzstoffliste ergänzt und in der Bio-Verordnung Anhänge aktualisiert.

   

Verordnung

Stichwort

Veränderung

Agrareinfuhr-verordnung

Gesuch-stellung

•Gesuche können nicht mehr per Telefax übermittelt werden.

Import-kontingente

• Importkontingente können weitergegeben werden.• Für einzelne Produkte (unter anderem Obstgehölze und Schnittblumen) wird die Generaleinfuhrbewilligung abgeschafft, da das BLW keine Zollkontingents-anteile mehr zuteilt.

Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank

Geltungsbereich

• Die TVD gilt per 1. Januar auch für Schafe und Ziegen. • Schafhalter müssen ihre Tiere mit der elektronischen Ohrmarke nachkennzeichnen.• Ziegenhalter können zwischen Orhmarken mit oder ohne Mikrochip wählen.

Nicht abschliessende Liste, gemäss Angaben des Bundesamts für Landwirtschaft.

 

Agrarpolitik: Das Seilziehen steht bevor

Die AP 22+ wird voraussichtlich nach den Abstimmungen zu den Pestizid-Initiativen debattiert. Mehr dazu lesen