Zecken werden aktiv, sobald es draussen wärmer wird – und das ist immer früher. Zecken übertragen verschiedene Krankheitserreger, hauptsächlich aber Lyme-Borreliose und die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), auch Zeckenenzephalitis genannt. FSME kann Hirnhautentzündungen und in seltenen Fällen schwere Erkrankungen an Hirn und Rückenmark auslösen. In der Schweiz sind mittlerweile nur noch die Kantone Genf und Tessin als Risikogebiete ausgenommen. Bis Ende September 2022 wurden in der Schweiz 332 Fälle von FSME registriert.

Der Impfschutz hält zehn Jahre lang

Gegen FSME kann man sich impfen lassen. Mit drei Impfungen hält der Impfschutz zehn Jahre lang an. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Impfung allen Einwohnern der Schweiz, die sich häufig im Freien aufhalten, insbesondere im Wald. Eine Impfung ist zu jeder Jahreszeit möglich und wird aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt. An einer allfälligen Impfpauschale der Apotheke beteiligt sich Agrisano beispielsweise mit maximal 20 Franken. Diese Leistungen sind kostenbeteiligungspflichtig.

Ein Zeckenstich gilt gemäss Rechtsprechung als Unfall

Gegen Lyme-Borreliose gibt es hingegen keine Impfung. Dieser Erreger verursacht Entzündungen der Haut, der Gelenke, der Nervensysteme und in seltenen Fällen des Herzens. Je schneller eine Zecke entfernt wird, desto geringer ist die Gefahr einer Ansteckung mit Borrelien. Die Stichstelle sollte man auf einen allfälligen kreisförmigen Ausschlag hin beobachten. Die kostenlose App «Zecke» hilft dabei: Nachdem man einen Zeckenstich eingetragen hat, erinnert die App nach fünf, zehn und 28 Tagen an den Stich und beschreibt mögliche Borreliose-Symptome. Ein Zeckenstich entspricht gemäss Rechtsprechung einem Unfallereignis, die Arztkosten werden von der Unfallversicherung übernommen.

Ob geimpft oder nicht: Treten Symptome wie Gliederschmerzen, Kopfweh, Fieber oder ein ringförmiger Ausschlag auf, sollte unbedingt ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.