Bei einer früheren Sitzung hatte die Kommission dem Entscheid des Ständerats zugestimmt, dass Wölfe zur Bestandesregulierung abgeschossen werden dürfen, wenn sie erheblichen Schaden verursacht haben oder eine konkrete Gefährdung von Menschen darstellen.

Verhaltensauffällige Tiere im Visier

Die Urek hat die Schwelle weiter gesenkt: Der Schaden muss nicht "erheblich" und die Gefährdung nicht "konkret" sein, damit ein Abschuss bewilligt werden kann. Dieser Entscheid fiel mit 14 zu 10 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Zudem soll auch gegen "verhaltensauffällige" Tiere vorgegangen werden können, entschied die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Die vom Ständerat beschlossene Bestandesregulierung von Luchs und Biber lehnt die Urek ab. Zudem will sie die finanziellen Beiträge des Bundes für die Prävention und für die Vergütung im Schadenfall beibehalten und sogar leicht erweitern. Der ausnahmsweise Abschuss von Steinböcken in Jagdbanngebieten fand in der Kommission keine Mehrheit.

Im Sommer entscheidet der Nationalrat

Diese entschied schliesslich, dass Naturschutzorganisationen Entscheide der kantonalen Jagdbehörden nicht anfechten können. Auch dieser Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung. Bei früheren Beratungen der Gesetzesrevision waren ähnlich knappe Entscheide gefallen.

Präzisiert wird darin auch die Pflicht zur fachgerechten Nachsuche. Die Kantone sollen die Jagdprüfungen künftig gegenseitig anerkennen. Zudem sollen "Jagdbanngebiete" in "Wildschutzgebiete" umbenannt werden. Die Vorlage kommt in der Sommersession in den Nationalrat.