«Ein Tier wird fachgerecht getötet, wenn eine kompetente Person unter schonenden Bedingungen eine tierschutzkonforme Tötungsmethode anwendet» heisst es in der Tierschutzverordnung. Fachleuten fällt vielleicht auf: «kompetent», «schonend» und «tierschutzkonform» sind vage Begriffe und können unterschiedlich interpretiert werden. Das ist aus tierschutztechnischer Sicht problematisch. In einem Kurs informierte die Agridea deshalb darüber.

Die gesetzlichen Grundlagen an das fachgerechte Töten sind laut der Tierschutzverordnung:

  • Art. 177: Anforderungen an Personen beim Töten und Schlachten
  • Art. 178: Betäubungspflicht
  • Art. 179: Fachgerechte Tötung; Das Töten auf qualvolle Art oder aus Mutwillen ist verboten, die Methode führt unverzüglich und ohne Angst oder Schmerz zur Betäubung des Tieres oder direkt zum Tod, vgl. Art 178 und 178a TSchV und: die Methode führt sicher zum Tod, vgl. Art. 179 Abs. 2 TSchV.

Eine «kompetente» Person bedeutet:

Die Person hat sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung bei der Tötung eines Tieres angeeignet oder sie bringt die Kompetenzen aufgrund ihrer Ausbildung mit. Und: Die Person tötet regelmässig Tiere mit den erlernten Methoden.

«Schonend», im Zusammenhang mit einer fachgerechten Tötung bedeutet:

  • Das Tier wird schonend vorbereitet und fixiert.
  • Die Tötung verläuft ohne Verzögerung und Angst oder Schmerz.
  • Das Tier wird bis zum Todeseintritt überwacht.
  • Es wird sichergestellt, dass das Tier tot ist, bevor der Tierkörper entsorgt wird.

«Tierschutzkonforme» Tötungsmethoden sind:

  • Euthanasie durch die Tierärztin; alle Alterskategorien
  • Nicht penetrierender Bolzenschuss; Ferkel bis 72 h nach Geburt
  • Nicht penetrierender Bolzenschuss und Entbluten; Ferkel bis 5 kg
  • Kopfschlag und Entbluten; Ferkel bis 5 kg
  • Bolzenschuss und Entbluten; Schweine über 5 kg

Das sind gemäss dem Tierarzt Thomas Barmettler die Indikatoren, um eine Nottötung durchführen zu müssen:

  • Unheilbare Krankheit
  • Starke Abmagerung trotz intensiver Versorgung
  • Untertemperatur, Festliegen, Kreislaufversagen
  • Fehlender Saugreflex bei Ferkeln
  • Anomalien, welche ein Weiterleben verunmöglichen
  • Knochenbrüche
  • Nicht schlachtfähige Tiere
  • Nicht behandelbares Spreizen der Gliedmassen
  • Dauerhafte Transportunfähigkeit

Unzulässige Tötungsmethoden für Schweine:

Ferkel dürfen zur Betäubung nicht über eine Kante geschlagen werden, auf den Boden geworfen werden und gegen die Wand geschlagen werden. Auch das Entbluten sterbender Schweine ohne Betäubung ist verboten.

So sieht der Ablauf einer Tötung von Schweinen aus:

  1. Abwägung der Notwendigkeit der Tötung
  2. Fachgerechte Betäubung
  3. Kontrolle der Betäubung: Die Betäubungswirkung ist bei jedem Einzeltier unmittelbar nach der Betäubung und bis zum Eintritt des Todes kontinuierlich zu überprüfen. Bei unzureichender Betäubungswirkung ist der Betäubungsvorgang soforterneut auszuführen.
  4. Tötung des betäubten Tieres
  5. Kontrolle des Todeseintritts
  6. Zeitlich versetzte Nachkontrolle
  7. Kadaverentsorgung: Blut beim Stechen auffangen; Kein Blut darf in die Kanalisation oder Gülle gelangen, Kadaver in dichtem, geschlossenem Behälter lagern bzw. entsorgen
  8. Dokumentation(EBJ/JET): Eintragen in Abgangsliste gemäss Tierseuchenverordung EBJ Abgangsgrund und als Abgangsinfo die Tötung erwähnen. Bei Euthanasie muss das eingesetzte Medikament(e) im Behandlungsjournal einschreiben werden.

Ein Tier ist dann bewusstlos, wenn:

  • offene, starre Augen mit weiten Pupillen
  • keine Reaktion auf Berührung des Auges (Lid- /Hornhautreflex)
  • Fehlen von Augenbewegungen
  • keine Lautäusserungen
  • keine Bewegung des Körpers
  • nur noch ungerichtete Krämpfe (Ruderbewegungen, Muskelkrämpfe)
  • kein Kopfanheben

Wie sieht man, ob das Tier wirklich tot ist?

  • Keine Reaktion auf Berührung des Auges (Lid-/Hornhautreflex)
  • Fehlende Augenbewegung / Bewegungslosigkeit
  • Erschlaffung der Muskulatur, Entspannung des Afters (ggf. Kotaustritt)
  • Geweitete Pupille, offenes Auge, «gebrochenes Auge» keine Pupillenreaktion auf Licht
  • Erlöschen der Atmung