Nach acht Jahren hartnäckiger Arbeit auf den bisherigen Hof- und Weideschlachtbetrieben mit Bewilligungen ist es dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) gelungen, die Verordnung für die Hof- und Weideschlachtung zu ändern. Tatkräftig mitgeholfen haben die beiden Nationalräte Martina Munz und Karl Vogler mit ihren Vorstössen im Parlament.

Änderung der Verordnung

Die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK, SR 817.190) dürfte per Anfang 2020 wie folgt ergänzt werden: Das Schlachtvieh ist zugelassen für

  • Hofschlachtung: Schlachtung, bei der das Betäuben (mit Bolzenschuss) und Entbluten der Tiere im Herkunftsbetrieb stattfindet.
  • Weideschlachtung (nur für Rindvieh zugelassen): Schlachtung, bei der das Betäuben (mit Gewehrschuss) der Tiere auf einer Weide im Herkunftsbetrieb stattfindet.

Bei der Hofschlachtung müssen die Tiere für den Bolzenschuss fixiert werden, für die Weideschlachtung braucht es ein Jagdpatent. Nach dem Betäuben müssen die Tiere in einem bewilligten Schlachtbetrieb ausgenommen werden. Bei der Weideschlachtung muss ein amtlicher Tierarzt anwesend sein.

Lebendtiertransport stoppen

Das FiBL forderte die Weideschlachtung für alle Schlachtvieharten. Aufgrund der Vernehmlassung wurde allerdings die Weideschlachtung nur für Rinder zugelassen. Weiter forderte das FiBL eine Gleichbehandlung der Hof- und Weideschlachtung, das heisst keine Anwesenheit eines Amtstierarztes bei der Weideschlachtung – ein definitiver Entscheid ist hier noch ausstehend.

Mit der Hof- und Weideschlachtung sind vor allem die Direktvermarkter von Fleisch oder kleinere Schlachtbetriebe und Metzgereien in den Regionen angesprochen. Das Ziel ist, den Lebendtiertransport zu verhindern. Das ist ein reines Tierschutzanliegen, da dadurch kein Stress vor dem Schlachten entsteht. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist, das ganzheitliche Metzger(kunst)handwerk und die Wertschöpfung wieder in die Region zu bringen. Heute gibt es vor allem noch Fliessband-Metzger.

Ein eigenes Label

Ein weiteres Ziel der IG Hof- und Weideschlachtung ist die Schaffung eines Labels für die Hof- und Weideschlachtung. Das Label wird strenge Auflagen für die Produktion, Schlachtung und Lagerung des Fleisches vorgeben. Das garantiert eine herausragende Qualität auf der ganzen Wertschöpfungskette bis auf den Teller der Konsumenten. Selbstverständlich dabei ist die Verwertung des ganzen Tieres («Nose to Tail»).

Das FiBL wird bis Ende Jahr für die Hof- und Weideschlachtung ein detailliertes Merkblatt erarbeiten und die Betriebe beim Antrag für eine Bewilligung kostenlos unterstützen.

Interessenten melden sich bitte bei eric.meili@fibl.org, 079 236 47 18.