Am 10. März 2022 wurde bei Schaffhausen bei einer toten Möwe die Vogelgrippe nachgewiesen. Zudem wurde ein weiterer toter Graureiher im Pelikangehege des Tierparks Bern positiv auf Vogelgrippe getestet.

Untersuchungen laufenGraureiher mit Vogelgrippe im Tierpark Bern – vorerst keine MassnahmenDienstag, 22. Februar 2022

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verlängert nun die Schutzmassnahmen, welche seit November 2021 entlang der grossen Gewässer der Schweiz gelten, bis Ende März. Die neusten Fälle würden zeigen, dass man weiterhin wachsam sein müsse, heisst es in einer Meldung des BLV.

Geltende Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels

Entlang der grossen Gewässer des Mittellandes sowie entlang der Aare gelten Kontroll- und Beobachtungsgebiete. Sie sind seit letztem November in Kraft und werden mindestens bis Ende März verlängert.

Kontrollgebiete
In den 1 Kilometer breiten Kontrollgebieten muss verhindert werden, dass Hausgeflügel in Kontakt mit Wildvögeln kommt. Deshalb gelten folgende Regeln:
- Die Tiere dürfen nur in solchen Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
- Kann der Aussenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Aussenklimabereich zu halten.
- Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt werden und Überkleidung angezogen werden. Die Hände sollten regelmässig desinfiziert werden.
- Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.

Beobachtungsgebiete
In den Beobachtungsgebieten mit einer Breite von 3 Kilometern wird der Gesundheitszustand des Geflügels genau beobachtet. Wenn mehrere Hühner erkranken oder sterben, muss dies dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.