Der Hunger nach Poulet wächst und die Schweiz kann ihn immer weniger aus eigener Produktion stillen. 2025 stieg der Geflügelverbrauch erneut: Über 151 000 Tonnen standen zur Verfügung; die inländische Produktion legte zwar um 2 Prozent zu, doch die Importmengen mussten um 10,9 Prozent erhöht werden. Der Inlandanteil sank auf 61,9 Prozent. Laut dem Proviande-Jahresbericht scheitert der Bau neuer Geflügelställe an bürokratischen Hürden, und damit fliesst Wertschöpfung ins Ausland ab. Das ist die Ausgangslage.
400 Millionen Franken und ein Rechtsstreit
Kurz vor Ablauf der Beschwerdefrist haben Greenpeace Schweiz, der Verein Eco Transition La Broye und 28 Einzelpersonen beim Freiburger Kantonsgericht Beschwerde gegen die Baubewilligungen für den geplanten Geflügelschlachthof in Saint-Aubin FR eingelegt.
Für rund 500 Schweizer Pouletproduzenten, die heute in den Micarna-Kanal liefern, geht das Verfahren damit in die nächste Runde. Der neue Standort auf dem Agrico-Areal soll die seit den 1960er-Jahren betriebene Anlage in Courtepin FR ersetzen, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat. Micarna investiert rund 400 Millionen Franken in den Neubau, der über 30 Millionen Poulets pro Jahr verarbeiten soll, mehr als die Hälfte der gesamten Schweizer Produktion.
Greenpeace zielt auf Zonenrecht, Grundwasser und Klima
Die Beschwerde stützt sich auf eine Vielzahl von Rügen. Im Zentrum steht die Behauptung, das Projekt sei zonenwidrig, weil weder der kantonale Richtplan noch der Nutzungsplan (PAC AgriCo) je eine Schlachtanlage dieser Grössenordnung explizit vorsehen. Für ein Projekt, das mehr als die Hälfte der nationalen Pouletproduktion konzentriere, fehle eine ausreichende Interessenabwägung mit Variantenprüfung.
Daneben rügen die Beschwerdeführer den ungenügenden Grundwasserschutz: Die geplanten Tiefgründungen mit Pfählen von 15 bis 25 Metern Tiefe durchdringen nach Angaben des Umweltverträglichkeitsberichts den Grundwasserleiter, der Standort liegt im Gewässerschutzbereich Au. Weiteres Streitthema ist der Wasserverbrauch: Allein der Schlachthof benötige rund 650 000 Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr, was dem Vierfachen des Jahresverbrauchs des gesamten Dorfes Saint-Aubin entspreche. Die bestehende Versorgungsinfrastruktur sei im Sommer nicht annähernd in der Lage, diesen Bedarf zu decken. Schliesslich kritisieren die Beschwerdeführer, dass die Klimaauswirkungen des Projekts im Umweltverträglichkeitsbericht schlicht nicht behandelt worden seien, obwohl das Bundesgericht dies für Anlagen dieser Art ausdrücklich verlange.
Ein Ja zum Baustopp verschiebt alles
Gleichzeitig beantragen die Beschwerdeführer die aufschiebende Wirkung, damit bis zum Entscheid des Kantonsgerichts nicht mit dem Bau begonnen werden kann. Wird diesem Antrag stattgegeben, verschiebt sich der geplante Betriebsstart von 2029 weiter nach hinten.
Micarna hatte auf die Einsprachen im Baubewilligungsverfahren bereits eingehend reagiert: Der Wasserverbrauch pro Poulet werde im Neubau gegenüber Courtepin um ein Drittel sinken, das Wasser mehrfach genutzt, für die technische Kühlung kämen Regenwasser und aufbereitetes Abwasser zum Einsatz. Breche die Schlachtkapazität weg, bleibe Import als einzige Alternative, so Micarna – Import, der die Schweizer Tierschutz- und Umweltstandards nicht erfülle.
Migros antwortet – aber nicht auf alle Fragen
Auf die konkreten Fragen der BauernZeitung gibt sich die Medienstelle der Migros-Gruppe einsilbig. Zum Risiko einer erheblichen Verzögerung des Betriebsstarts, zu den Folgen für die 500 Produzentinnen und Produzenten und zur Wasserversorgung nach 2036 liefert Micarna keine konkreten Antworten – mit dem Hinweis, man äussere sich zum laufenden Verfahren nicht. Lediglich das Bekenntnis zum Projekt bleibt: Es sei «zentral für die langfristige Versorgungssicherheit», und man stelle sicher, dass bei Verzögerungen «verlässliche Übergangslösungen» bereitstünden, schreibt Migros-Medienleiterin Prisca Huguenin-dit-Lenoir.
Was diese Lösungen konkret bedeuten, bleibt offen. Beim Klimavorwurf weicht Micarna nicht aus: Das Projekt erfülle die gesetzlichen Vorgaben, reduziere den Energieverbrauch um rund 45 Prozent, nutze erneuerbare Energien und sei auf einen CO₂-neutralen Betrieb ausgelegt. Zur Wasserversorgung nach Ablauf der temporären Vereinbarung mit der AIEPV im Jahr 2036 verweist Micarna erneut auf das laufende Verfahren – und auf die Zusicherung, dass der neue Betrieb den Wasserverbrauch pro Einheit um rund 40 Prozent senke. Was nach 2036 gilt, bleibt damit unbeantwortet.
Ob das Kantonsgericht die aufschiebende Wirkung gewährt und wann es in der Sache entscheidet, ist offen. Gemäss Micarna ist allerdings noch diesen Monat mit offiziellen Informationen des Kantons Freiburg zu rechnen. Für die Schweizer Geflügelproduzenten steht viel auf dem Spiel.

