Untersuchungen laufenGraureiher mit Vogelgrippe im Tierpark Bern – vorerst keine MassnahmenDienstag, 22. Februar 2022 Vor ein paar Tagen verstarb ein Graureiher im Tierpark Bern am Vogelgrippevirus. Bei einem toten Pelikan wurde nun das Virus ebenfalls festgestellt, teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit. Die Proben aller anderen Pelikane seien frei vom Virus gewesen und keiner der Vögel zeige bislang Symptome, die auf eine Ansteckung hinweisen würde, heisst es. 

Der Tierpark habe nun strenge Massnahmen getroffen und die bereits bestehenden Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der Aare rund um Bern werden ausgeweitet.

Massnahmen im Tierpark verstärkt

Der Tierpark Bern bleibt geöffnet. Folgende Vorsichtsmassnahmen zum Schutz der Vögel im Tierpark Bern wurden laut BLV umgehend getroffen:

  • Die Pelikane, Flamingos, Enten, Hühner und Gänse wurden eingestallt.
  • Weitere Volieren mit Vögeln wurden gegen oben abgedeckt und spezielle Hygienemassnahmen eingerichtet.
  • Es gelten spezielle Hygienemassnahmen für Tierpflegerinnen und Tierpfleger, um die Verschleppung des Virus zu verhindern.
  • Es werden in den nächsten Tagen weitere Laboruntersuchungen durchgeführt.

Aare wird zum Kontroll- und Beobachtungsgebiet

Aufgrund der bestätigten Vogelgrippe-Fälle hat das Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern und das BLV beschlossen, die bestehende Kontroll- und Beobachtungszone ab Samstag, 26. Februar 2022 auf das Gebiet entlang der Aare vom Einfluss der Gürbe bis zum Wohlensee auszudehnen. Dies gelte mindestens bis zum 15. März 2022.

Als Kontroll- und Beobachtungsgebiet gelten bereits die Gebiete entlang der grossen Gewässer im Mittelland, sie beinhalten folgende Massnahmen:

Kontrollgebiet (ein Kilometer entlang der Gewässer):

  • Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel darf nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit einem dichten Dach und vergitterten Seitenwänden oder auf Auslaufflächen, die mit einem Netz vor Wildvögeln geschützt sind.
  • Der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel ist zu verhindern.
  • Gänse oder Laufvögel sind von Hühnern getrennt zu halten.

Beobachtungsgebiet (drei Kilometer entlang der Gewässer):

  • Kadaver von Wildvögeln sollen nicht berührt werden. Deren Fund ist einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden.

Kaum eine Gefahr für Menschen

Das Virus ist laut BLV nach heutigen Erkenntnissen nur in äusserst seltenen Fällen auf den Menschen übertragbar. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern sei unbedenklich.