In der Schweiz ist die Impfung gegen die Geflügelkrankheit Newcastle Disease (ND) streng verboten. Nicht so im Nachbarland Deutschland. Dort findet derzeit eine gross angelegte Impfkampagne statt. Dies, nachdem das Virus im Frühling 2026 zum ersten Mal seit 30 Jahren wieder in deutschen Geflügelhaltungen in Bayern und Brandenburg aufgetreten ist.
Mastpoulets gekeult und entsorgt
Dies scheint nun drei Pouletmastbetrieben im Kanton Luzern zum Verhängnis geworden zu sein. Nachdem dort das Virus festgestellt wurde, verhängten Bund und Kanton Schutzmassnahmen. Alle Tiere auf den betroffenen Betrieben hätten gekeult und entsorgt werden müssen, meldet der Kanton. «Die Keulung der 24 000 Mastpoulets ist bereits erfolgt», bestätigt der Luzerner Kantonstierarzt Tobias Frink gegenüber der BauernZeitung.
Schweiz verteidigt Tierseuchenstatus
Bei den Massnahmen gehe es darum, den internationalen Tierseuchenstatus der Schweiz «ND frei ohne Impfung» zu wahren. Deshalb werde auch bei Infektionen mit dem für die Impfung verwendeten Virus gekeult. «Das Ziel muss sein, dass kein geimpftes oder ungewollt mit dem Impfstoff in Kontakt gekommenes Geflügel in die Schweiz importiert wird», hält Tobias Frink fest. «Dafür sind die an den Importen beteiligten Parteien verantwortlich.»
Kontakt mit Impfstoff reicht aus
Im vorliegenden Fall erfolgte der ND-Nachweis im Rahmen einer Tierseuchenverdachtsabklärung, wie der Kanton in einer Mitteilung ausführt. Festgestellt wurde aber nicht die hochansteckende Virus-Variante, die derzeit in Deutschland zirkuliert, sondern ein nur schwach krankmachender Virustyp. «Vermutlich hatten die aus Deutschland importierten Eintagesküken Kontakt mit diesem Impfvirus, was den Nachweis des Virus in der Schweiz verursacht hat», heisst es in der Mitteilung. Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um einen wenig infektiösen Virustyp handle, der in der Umwelt vorkomme.
Kein Zusammenhang mit früheren Fällen in der Schweiz
Zuletzt war die Newcastle-Krankheit im Februar und März 2026 in den Kantonen St. Gallen und Schaffhausen festgestellt worden. Mit der Situation in Luzern habe dies aber nichts zu tun, so der Kanton – zumindest gebe es dafür keine Hinweise.
Für Menschen ungefährlich, für Hühnervögel oft tödlich
Für den Menschen ist die Newcastle-Krankheit nur selten ein Problem, der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern von betroffenen Tieren ist unproblematisch. Allerdings können bei sehr engem Kontakt mit infizierten Tieren Bindehautentzündungen auftreten – dies jedoch nur in seltenen Fällen.
Bei Hühnern dauert es etwa fünf bis sechs Tage, bis nach einer Ansteckung erste Symptome auftreten. In schweren Fällen treten plötzliche Todesfälle und eine hohe Sterblichkeit ohne wahrnehmbare Symptome auf. Typische Anzeichen sind fehlende oder aufgehellte Eierschalen und dünnflüssiger Kot. Ist auch das Nervensystem betroffen, zeigt sich das in Teilnahmslosigkeit, Fressunlust und Atembeschwerden, ab der zweiten Krankheitswoche auch in Lähmungserscheinungen und verdrehten Hälsen. Vor allem bei Küken und Legehennen kann ein leichter Verlauf auch mit nur milden oder ganz ohne Symptomen einhergehen.
Hygienemassnahmen und Export-Verbote
Übertragen wird die Krankheit über Kontakt mit Ausscheidungen oder Speichel. Als mögliche Vektoren gelten neben infizierten Tieren aus dem Ausland auch Kleidung, Geflügelprodukte oder Eierkartons.
Entsprechend wichtig ist laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die strikte Anwendung der Hygienemassnahmen wie Stiefelwannen, Desinfektionsmittel und Bürsten.
Tritt die Newcastle-Krankheit trotzdem auf, treten Schutzmassnahmen gemäss Tierseuchenverordnung in Kraft: Neben der Keulung des betroffenen Tierbestandes gehört dazu die Einrichtung einer Schutzzone im näheren Umkreis und einer Überwachungszone im Umkreis von 10 Kilometern. Betriebe innerhalb dieser Zonen dürfen keine lebenden Tiere oder Geflügelprodukte in die EU exportieren.

