«Tiere dürfen nur transportiert werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Transport ohne Schaden überstehen», heisst es in der Tierschutzverordnung (TSchV) Art. 155 Abs. 1. Deren Inhalt sollte jedem Landwirt und jeder Landwirtin aus der Grundbildung bekannt sein. Doch gemäss Strafverfahrensstatistik kommt es jährlich immer wieder zu Verstössen beim Transport. 2020 gingen insgesamt 141 Meldungen (90 Rinder, 22…

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