Mehrere Schafhaltungen in den Niederlanden sind aktuell von der Blauzungenkrankheit betroffen. Wie das News-Portal  Animal-Health-Online schreibt, waren die Niederlande zuletzt 2009 vom Virus betroffen. Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) ist eine nicht ansteckende Viruserkrankung der Wiederkäuer und Kameliden, die durch stechende Insekten (Vektoren) übertragen wird. Für den Menschen ist die Krankheit, die saisonal im Herbst auftritt, nicht gefährlich.  Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.

Sicherheit und WettbewerbsvorteilDie Schweiz ist frei von 28 TierseuchenSamstag, 22. Juli 2023 Nachdem die Schweiz mehrere Jahre als frei galt, wurden seit 2018 wieder mehrere Fälle von Blauzungenkrankheit gemeldet - zuletzt 2020. Es gibt vom Virus der Blauzungenkrankheit (Bluetongue-Virus BTV) mindestens 26 verschiedene Serotypen mit unterschiedlicher Virulenz und Verbreitung. In der Schweiz war vor allem der Serotyp BTV-8 aktiv. 

Die blaue Zunge und andere Symptome

Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erklärt, sind alle Wiederkäuer für die Krankheit empfänglich. Aber eine klinische Erkrankung werde meist nur bei Schafen und Rindern beobachtet. Bei Schafen kann die Krankheit von unauffällig bis sehr gravierend verlaufen. Bei Rindern und Ziegen ist die Infektion meist ohne sichtbare Symptome. Das infektiöse Virus ist bei Schafen bis zu einem Monat nach der Infektion nachweisbar, bei Rindern bis zwei Monate. Hohes Fieber kann begleitet sein von Entzündung der Schleimhäute. Störungen an den Gefässen führen zu Blutungen und Ödembildung. Eine bläuliche Verfärbung im Maulbereich und an der Zunge ist möglich. Daher kommen auch die Namen Blauzungenkrankheit oder Bluetongue. Typisch sind Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten. Schaumiger Speichelfluss, seröser bis eitriger Nasenausfluss und Atembeschwerden sind häufig. Speziell bei der Infektion mit BTV-8 treten je nach Trächtigkeitsstadium Aborte und die Geburt von «dummen» Kälbern und Lämmern auf, was durch Hirnmissbildung hervorgerufen wird.

Bekämpfungsmassnahmen sind erforderlich

Im Seuchenfall sind umfassende Bekämpfungsmassnahmen erforderlich, die auch wirtschaftlich ins Gewicht fallen. Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden. Besonders sorgfältig sind nach wie vor Tiere zu beobachten, welche aus Regionen im Ausland mit aktuellen BT-Fällen importiert oder nach der Sömmerung zurückgeholt werden.

Wie verläuft die Ansteckung und Verbreitung?

Die Übertragung der Krankheit erfolgt durch kleine Mücken - sogenannte Gnitzen. Diese Gnitzen treten in Mitteleuropa von Juni bis Ende November auf. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier wurde bisher nur für BTV-26 bei Ziegen nachgewiesen. Ausscheidung in Sperma könne ebenfalls vorkommen. Für den BTV-8, der in der Schweiz aktiv war, wurde auch eine Infektion des Föten im Uterus bewiesen. Übertragungen durch Kanülen, welche mit erregerhaltigem Blut verunreinigt sind, können ebenfalls vorkommen.

Obligatorische Impfkampage in der Schweiz

Ein erster Fall der Schweinepest muss in Kambodscha verzeichnet werden. Für die Schweiz besteht weiterhin grosse Gefahr. (Bild lid/ji)TiergesundheitAfrikanische Schweinepest und Blauzungenkrankheit sind GefahrenFreitag, 3. Mai 2019 Die Schweiz führte von 2008 bis 2010 ein umfangreiches Impfprogramm durch. 2008 war die Impfung für alle Rinder, Schafe und Ziegen während drei Monaten obligatorisch. 2009 und 2010 mussten nur Rinder und Schafe gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. Die Impfung von Ziegen war freiwillig. 2011 war die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit generell freiwillig. Der Virustyp BTV-8 grassiert seit mehreren Jahren in Frankreich. Im November 2017 gab es nach 2012 erstmals wieder Nachweise auf die Blauzungenkrankheit in der Schweiz. Darauf wurde eine schweizweite Blauzungenzone festgelegt. Damit bleibt der Tierverkehr in der Schweiz für nicht vom Virusbefall betroffene Betriebe ohne Einschränkungen möglich. Der Export in Länder ohne Fälle von Blauzungenkrankheit ist jedoch nur mit Auflagen möglich. Dies betrifft neben dem Tierverkehr auch den Export von Samen, Eizellen und Embryonen. Dadurch erfüllt die Schweiz auch die EU-Auflagen.

Was ist zu tun?  

- Bei einem Verdachts- oder Seuchenfall ordnet der Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin umfassende Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung TSV an.
- Bei einem milden Krankheitsverlauf ist besonders bei Rindern auch eine selbstständige Heilung möglich.  
- Es wird empfohlen, erkrankte Tiere nicht der Sonnenstrahlung auszusetzen. Sie kann die Symptome verschlimmern.
- Zur Krankheitsvorbeugung gehören planmässige Insektenbekämpfung, Stallhaltung gefährdeter Tierbestände während der Nacht sowie Impfungen (aktive Immunisierung) in verseuchten oder seuchenverdächtigen Regionen.
- Um den Befall mit Gnitzen zu verringern, können Pyrethroide (Insektizid) eingesetzt werden.