Die schnelle Reaktion und die ergriffenen Schutzmassnahmen nach dem Vogelgrippe-Ausbruch in einem Geflügelbetrieb im zürcherischen Hüntwangen haben sich laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bewährt: die Seuche habe sich nicht ausgebreitet. Aus diesem Grund werden gemäss Mitteilung die strengsten Massnahmen per 27. Dezember 2021 um Mitternacht aufgehoben.

Transporte uneingeschränkt

So können Eier und Geflügel in den Zürcher, Aargauer und Schaffhauser Gemeinden in einem Umkreis von rund zehn Kilometer um den betroffenen Betrieb wieder ohne Vorbehalt transportiert werden.

Auflagen in Ufergebieten bleiben

Da sich die Vogelgrippe derzeit in den umliegenden Ländern weiter ausbreite und ziehende Wildvögel die Seuche jederzeit erneut in die Schweiz einschleppen könnten, bleiben die vorbeugenden Massnahmen bis mindestens Ende Januar 2022 bestehen. Sie gelten für die Uferstreifen im Abstand von einem bzw. drei Kilometern entlang der grossen Gewässer des Mittellandes und umfassen Auflagen für den Zugang von Hausgeflügel ins Freie. Dies mit dem Ziel, den Kontakt zu möglicherweise infizierten Wildvögeln zu verhindern.

BTS-Beiträge werden laut BLV weiterhin ausbezahlt.

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Menschen sind nicht gefährdet

Wie das BLV schreibt, ist der grassierende Virusstamm nicht auf Menschen übertragbar. Auch der Konsum von Geflügelfleisch und Eiern gilt als unbedenklich.