Seit 2002 hält der Bund 51 Prozent des Aktienkapitals der Identitas AG. Die übrigen Aktien sind auf 16 Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt. Nach Ansicht des Bundesrates soll der Betrieb der Datenbank bei der Identitas AG belassen werden und der Bund im bisherigen Umfang Mehrheitsaktionär bleiben. Die Kontrolle des Tierverkehrs sei wichtig, um Tierseuchen vorzubeugen und sie zu bekämpfen, argumentiert der Bundesrat.

Um dafür eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen und die Rolle des Bundes zu regeln, beauftragte der Bundesrat im März 2017 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Revision des Tierseuchengesetzes (TSG) und/oder des Landwirtschaftsgesetzes vorzubereiten.

Beteiligung an Identitas geregelt

Mit der Änderung des Tierseuchengesetzes werden die Beteiligung des Bundes an der Betreiberin der TVD, die diesbezügliche Steuerung und Kontrolle sowie die Übertragung des Betriebs an die Identitas AG gesetzlich geregelt. Die Tierverkehrsdatenbank habe neben der tierseuchenpolizeilichen Zweckbestimmung immer mehr auch eine agrarpolitische Bedeutung erhalten. Deshalb wird zusätzlich die Bearbeitung der Daten der Tierverkehrsdatenbank für die agrarpolitischen Zwecke im Landwirtschaftsgesetz verankert.

Bei dieser Gelegenheit wird das Tierseuchengesetz zudem punktuell aktualisiert. Beispielsweise soll die Bestimmung zu den Informationssystemen im Veterinärbereich und im Bereich Lebensmittelsicherheit an die heutigen Ansprüche an eine gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung angepasst werden, heisst es in einer Mitteilung.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. Juli.

sda/BauZ