Am Dienstagnachmittag haben das Thurgauer Veterinäramt, begleitet durch Staatsanwaltschaft und Polizei, auf dem Hof eines Schafhalters aus Herrenhof eine unangemeldete Kontrolle durchgeführt. Das teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Mittwoch mit. Die Behörden reagierten damit auf eine Anzeige, die der Verein gegen Tierfabriken (VgT) am Montag gegen den Schafhalter eingereicht hatte. Am Dienstag informierte der VgT unter anderem auf seiner Facebook-Seite über die Vorwürfe

Anonymes Video

Der VgT untermauerte seine Vorwürfe mit einem Video aus anonymer Quelle: Nach Darstellung des VgT soll der Landwirt die Schafe durch den Stall geworfen und sie auch mit Tritten und einem Knüppel misshandelt haben. Auf Anfrage des Lokalradios FM1 Today beim Bauern zum fraglichen Video heisst es, dieser sei gerade dabei gewesen, die Tiere in einen Anhänger einzuladen. Das Video sei in einem ungünstigen Moment entstanden und stamme vermutlich von einem Nachbarn, der wütend auf ihn sei, sagt der Bauer gegenüber FM1 Today. «Das Video stammt vom vergangenen August», sagte Bettina Kunz vom Informationsdienst des Kantons Thurgau am Dienstag auf Anfrage von Keystone-SDA. Die Tierhaltung des betroffenen Landwirts habe nach bisherigen internen Abklärungen bis dato zu keinerlei tierschutzrechtlichen Beanstandungen geführt. Das Veterinäramt nahm im Frühjahr 2018 den Neubau des Schafstalls für rund 600 Tiere tierschutzrechtlich ab.

Keine Missstände festgestellt

Bei der Kontrolle vom Dienstagnachmittag seien keine Missstände festgestellt worden, teilten nun die Thurgauer Behörden am Mittwoch mit. Der Tierhalter habe offen informiert und sich kooperativ gezeigt. Sowohl der Betrieb als auch der Zustand der Schafe seien überprüft worden. Weder eine Gefährdung des Wohlergehens der Tiere noch Anzeichen von Tierquälerei wurden festgestellt. Die Forderungen des VgT nach einem sofortigem Totaltierhalteverbot und einer Beschlagnahmung der Tiere seien nicht gerechtfertigt. «Ob sich der Tierhalter strafrechtlich etwas hat zu Schulden kommen lassen, werden die weiteren Abklärungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zeigen.»

Kritik am VgT

Die Veröffentlichung einer Anzeige nur wenige Stunden nach der Einreichung erschwere «die Beweissicherung in jeglicher Hinsicht», heisst es in der Mitteilung der Behörden weiter. Ausserdem führe die Publikation zu einer übereilten öffentlichen Vorverurteilung mit existenzbedrohenden Konsequenzen für den Tierhalter. In einem Rechtsstaat gelte bis zu einem rechtskräftigen Entscheid die Unschuldsvermutung.      

sda/BauZ