Das im Rahmen eines Entwurfs zur Jagdverordnung vorgelegte Regelwerk ist nach Ansicht des STS ein «Kniefall vor Wolfsgegnern und Jägern», wie die Tierschutz-Organisation in einer Medienmitteilung schreibt.

Der Artenschutz ist unsicher

Mit der Aussage, der Schutz geschützter Tierarten werde mit der Verordnung gestärkt, streue man dem Stimmvolk Sand in die Augen. Tatsächlich sei der Schutz, bzw. die Bestandesregulierung von Luchs, Biber, Graureiher und Gänsesäger «mehr als unsicher». Schliesslich könne der Bundesrat diese Tiere jederzeit für regulierbar erklären und so zum Abschuss freigeben. 

Zudem schliesse die Verordnung den Abschuss einzelner Tiere keineswegs aus.

Weiter kritisiert der STS folgende Punkte:

  • Abschussbewilligungen zur Bestandsregulierung des Höckerschwans werden möglich sein
  • Der Schutz des Wolfes werde weiter geschwächt
  • Herdenschutzmassnahmen sind vor einer Abschuss-Bewilligung für Wölfe nicht vorgeschrieben
  • Mögliche Abschüsse von Wölfen und Steinböcken in Wildschutzgebieten
  • Erlaubte Abschüsse geschützter Arten in Schutzgebieten
  • Kein Verbot der Baujagd
  • Kein Verbot der Ausbildung von Baujagdhunden an lebenden Füchsen
  • Keine Beschränkung der Anzahl Treibjagden

Rückschritt für Tier- und Artenschutz

Man werde nie gesetzlichen Regelungen zustimmen, mit denen es möglich sei «geschützte Tiere abzuknallen, nur weil sie da sind und Lebensraum beanspruchen», so der STS. Das widerspreche jedem Tierschutzgedanken. Daher sei das «missratene» Jagdgesetz ein Rückschritt für Tier- und Artenschutz in der Schweiz und somit am 27. September 2020 abzulehnen.