Die WBK-S hat sich den Bericht des Bundesrates «Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln» vorstellen lassen, schreibt die Kommission in einer Mitteilung. Der Bericht zeige Wege auf, wie die Deklaration von Lebensmitteln und bestimmten tierischen Erzeugnissen verbessert werden könne, die mit Herstellungsmethoden produziert wurden, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Es sollen einheitliche Kriterien eingeführt werden.

Vertieft geprüft werden soll auch die Einführung einer Deklarationspflichten für die Stopfleber (foie gras), Froschschenkel und Reptilienlederprodukte. Die WBK-S hat zu diesem Zweck mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eine entsprechende Motion eingereicht.

So lautet der eingereichte Text:

Der Bundesrat wird beauftragt, die Kundentransparenz bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen zu verbessern indem er die Produktionsmethoden, die in der Schweiz verboten sind, der Deklarationspflicht unterstellt und die Deklaration so gestaltet ist, dass Produktionsart und Herkunft klar ersichtlich sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neue Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind.