Wie bereits berichtet, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai die Anpassung verschiedener lebensmittelrechtlicher Verordnungen gutgeheissen. Neben dem Abbau von Handels- und Wettbewerbshemmnissen mit der EU haben die Revisionen das Ziel, den Gesundheitsschutz der Konsumenten zu gewährleisten. Vermerk «Ohne GVO» Gemäss bundesrätlichem Beschluss können Produzenten tierische Produkte künftig mit dem Vermerk…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 2 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.