Dank des Schleppschlauchs gehen beim Gülleausbringen weniger Nährstoffe in die Luft, sondern gelangen besser in den Boden. Im Boden kann ein Teil des Stickstoffes gebunden werden und durch die Bodenlebewesen für die Pflanzen verfügbar gemacht.

Gute Landwirtschaftspraxis

Seit der Agrarpolitik 2014 gibt es für den Einsatz vom emissionsmindernden Ausbringverfahren Direktzahlungen, namentlich Ressourceneffizienzbeiträge (REB).

Victor Kessler erklärte im Fachmagazin «die grüne» den aktuellen Stand der Dinge: «In der Botschaft zur AP 14–17 ist festgehalten, dass die REB-Massnahmen nach Ablauf der Förderung (also nach 2019) weitergeführt werden müssen.» Der Bundesrat schlägt im Bericht zur Vernehmlassung der AP 22+ vor, die emissionsmindernden Ausbringverfahren im ÖLN und in der Luftreinhalteverordnung (LEV) zu verankern.

Im Gesetz solle nicht mehr ein Beitrag pro Hektar vorgeschrieben sein. «Nach einer Einführungsphase von mehreren Jahren mit finanzieller Unterstützung geht man davon aus, dass die erforderlichen Techniken und Maschinen etabliert und gekauft sind. Sie sind nun Bestandteil der Grundpalette der umweltschonenden guten Landwirtschaftspraxis, die im ÖLN gefordert wird», steht in dem Bericht.

Weitere Verfahren möglich

Das heisst, was bisher gefördert wurde, soll nun obligatorisch werden. Die LRV war noch bis zum 21. Juni 2019 in der Vernehmlassung beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Zurzeit gelten als emissionsmindernde Massnahmen Verfahren, welche technisch und betrieblich möglich sind. Massnahmen, die als Stand der Technik gelten, sind in der DZV namentlich aufgenommen:

  • Bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauchverteiler
  • Bandförmige Ausbringung mit Schleppschuhverteiler
  • Schlitzdrillverfahren (offener Schlitz)
  • Schlitzdrillverfahren (geschlossener Schlitz)

Mit weiteren technischen Entwicklungen sind allenfalls weitere emissionsmindernde Ausbringverfahren möglich, welche die ÖLN-Anforderungen erfüllen. Das Hauptkriterium für die Zulassung eines Verfahrens sei die bodennahe Ausbringung mit wenig Luftkontakt der Gülle, bekräftigt Victor Kessler vom BLW auf Nach­frage.

Die Botschaft des Bundes­rates zur AP 22+ wird im ersten Quartal 2020 erwartet.