Viele Landwirte hatten im Herbst wegen der vielen Niederschläge nur wenige Gelegenheiten, um noch Gülle auszubringen vor dem Winter, ohne den Boden zu schädigen. So füllen sich nun die Güllelöcher. Eigentlich haben Schweizer Landwirt(innen) laut Gesetz genügend Kapazität, um Hofdünger auf dem Betrieb zu lagern und die sogenannte «Vegetationsruhe» zu überstehen. Vorgeschrieben ist die Mindestdauer von drei Monaten bei…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 3 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.