Dauergrünland mit wertvollen Futtergräsern kann ab 2022 von einer neuen Beitragsart profitieren. (Bild sb)BiodiversitätAb 2022 gibt es Bundes-Beiträge für wertvolle FutterpflanzenDonnerstag, 14. Januar 2021 Im vergangenen Jahr wurden erstmals Beiträge für die sogenannte «In-situ-Erhaltung» einheimischer Futterpflanzen angekündigt und ein Pilotprojekt durchgeführt.Es geht dabei darum, die genetische Vielfalt einheimischer Futterpflanzen durch stabile Bestände vor Ort (in situ) zu bewahren.

Wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilt, habe man das Ziel von 2'750 Hektaren nicht erreicht und starte daher einen neuen Anlauf.

Wiesen und Weiden in der ganzen Schweiz

Gesucht ist Dauergrünland mit einem der folgenden Pflanzenverbänden:

  • Fromentalwiese
  • Bärenklau-Knaulgraswiese
  • Italienisch Raigraswiese
  • Weissklee-Wiesenfuchsschwanz-Wiese
  • Englisch Raigras-Wiesenrispen-Mähweide
  • Goldhaferwiese
  • Kammgrasweide
  • Milchkrautweide

Die Flächen sollen über die ganze Schweiz verteilt sein. Entsprechend stehen Wiesen und Weiden beispielsweise im westlichen Mittelland, Jura und Randen, der Hochrhein- oder Genferseeregion im Fokus, da dort bisher wenige anerkannt wurden. Noch viel Luft nach oben gibt es laut BLW insbesondere bei Fromentalwiesen, Kammgrasweiden und Milchkrautweiden. Eine Übersicht zu verschiedenen Wiesentypen mit Bildern finden Sie hier.

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Voraussetzungen an Flächen und Bewirtschafter(in)
Nach Angaben des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) müssen In-situ-Flächen folgende Anforderungen erfüllen:

Geschlossener, unproblematischer Bestand
Seit mindestens acht Jahren keine markante Änderung bei Düngung, Schnittzahl, Bewässerung oder Nutzung.
Nicht mit Zucht- oder Handelssaatgut über- oder angesät (weder in der Vergangenheit noch künftig)
Mindestens 0,5 Hektaren gross (im Genferseegebiet, Hochrheingebiet, den Südalpen und dem südlichen Tessin gilt 0,2 Hektaren als Mindestgrösse)

Der oder die Bewirtschafter(in) solle daran interessiert sein, den aktuellen Umgang mit der Fläche im Wesentlichen beizubehalten.
Die Flächen werde in die Nationale Genbank PGREL aufgenommen und müssen für Forschung, Züchtung und Bildung zugänglich gemacht werden. Der Zeitpunkt für eine Begehung werde aber abgesprochen.

Maximal 900 Franken pro Betrieb

Pro Betrieb können nicht mehr als zwei Hektaren anerkannt werden, heisst es weiter. Die Beiträge in der Höhe von 450 Franken pro Hektare werden ab 2023 ausbezahlt, und zwar ohne Reduktion der Versorgungssicherheitsbeiträge für BFF. Angemeldet werden können Wiesen und Weiden mit den Codes 613, 616 und 625 gemäss Vollzugshilfe Merkblatt Nr. 6 (keine Biodiversitätsförderflächen BFF).

Interessierte Landwirte melden ihre Flächen beim Kanton. Die anschliessende Vegetationsaufnahme müssen sie selbst bezahlen. Sind alle Kriterien erfüllt, geht eine Meldung vom Kanton ans BLW. Die Beitragsgesuche für den In-situ-Beitrag können zusammen mit dem Gesuch um Direktzahlungen gestellt werden.