Der Bundesrat räume der Biodiversität keine Priorität ein, bedauert die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) in einem Kurzbericht zum Schutz der Biodiversität in der Schweiz. Zentral bei den Bemühungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt ist der Aktionsplan Biodiversität. Darin wurden unter anderem insgesamt 135 Millionen Franken für Sanierungs- und Förderungsprojekte sowie den Kampf gegen invasive Arten gesprochen. Geld war demnach da – zumindest dem Bundesamt für Umwelt Bafu fehlte es aber an Personal. 

Bundesrat hat darauf «verzichtet»

Das Bafu ist für die Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität zuständig. Es habe aber sein Jahresbudget dafür nicht ausschöpfen können, weil «der Bundesrat darauf verzichtet hatte, dem Bundesamt entsprechende zusätzliche Personalressourcen zu sprechen», heisst es im Bericht. 

Daher sei ein Teil des Plans, namentlich Massnahmen zur Flächensicherung, zur Bildung und Forschung, zur genetischen Vielfalt, zum illegalen Handel und zum Datenmanagement auf einen Zeitpunkt nach 2023 verschoben worden. Man bedauere das ausserordentlich und ersuche den Bundesrat, in Zukunft genügend Personal zur Verfügung zu stellen. 

Genug BFF, aber ungenügende Qualität

In der Landwirtschaft sind Biodiversitätsförderflächen (BFF) das wichtigste Instrument zum Schutz der Artenvielfalt. Deren Anteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche entspreche den Zielen der Agrarpolitik und die Beiträge dafür seien gut akzeptiert, schreibt die GPK-S. Problematisch sei allerdings, dass

  • die Qualität der BFF  unzureichend sei,
  • die Bestimmungen zu den Biodiversitätsbeiträgen sich je nach Kanton unterscheiden
  • es in der Agrarpolitik widersprüchliche Ziele zur Biodiversität gebe.

Wirksamkeits-Prüfung alle vier Jahre

Neue Massnahmen – die angesichts der schwindenden Biodiversität dringend nötig seien – müssten nach Meinung der GPK 

  • auf einem möglichst grossen Konsens beruhen.
  • den regionalen Gegebenheiten angepasst sein.
  • möglichst wenig administrativen Aufwand verursachen.

Man erwarte vom Bundesrat alle vier Jahre eine Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen. Es sei zudem zu prüfen, ob die kantonale Umsetzung verstärkt durch das Bundesamt für Landwirtschaft BLW zu überwachen wäre. Zu guter Letzt wünscht sich die GPK mehr Kohärenz: Allenfalls wäre eine stärkere Harmonisierung zwischen den Umweltzielen Landwirtschaft und jenen des Aktionsplans Biodiversität sinnvoll. 

Bereichsübergreifend über Subventionen nachdenken

Beim letzten Schwerpunkt des Kurzberichts, den biodiversitätschädigenden Subventionen, nimmt die GPK Bezug auf eine Studie der WSL und dem Forum Biodiversität. Die beteiligten Bundesämtern zeigten sich auf Anfrage der GPK von deren Glaubwürdigkeit überzeugt. So würden die Resultate beispielsweise für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik mit einbezogen. 

Es sei besonders wichtig, dass der Bund die Empfehlungen aus der oben genannten Studie analysiert und entsprechende Massnahmen ergreift. Über die Frage müsse bereichsübergreifend nachgedacht werden, nötigenfalls unter Einbezug anderer Departemente. Die konkreten Massnahmen soll der Bundesrat der GPK-S präsentieren. 

Der Bundesrat wird bis Ende Mai um eine Stellungnahme gebeten.