Folgende Massnahmen gelten bei der Stierenhaltung:

  • Zuchtstieren in Anbindehaltung ist Auslauf zu gewähren.
  • Die Gewährung von Auslauf ist regelmässig zu gestalten. Sie dürfen höchstens zwei Wochen ohne Auslauf drinnen bleiben.
  • Der Auslauf kann auch durch ausgiebiges Führen des Stieres im Freien erfolgen. Geführtes Bewegen in Zusammenhang mit dem Deckakt alleine genügt jedoch nicht.
  • Für den Stier ist entweder ein eigener geeigneter Laufhof einzurichten oder der Laufhof für Kühe durch geeignete Massnahmen ausbruchsicher zu gestalten.
  • Alternative zur Anbindehaltung ist die Haltung des Stieres in einer ausreichend grossen Bucht. Es ist dann kein zusätzlicher Auslauf erforderlich.
  • Der Auslauf ist immer im Auslaufjournal einzutragen.