Eine sehr lahme Kuh im Laufstall wird auf dem freien Platz des Stieres auf dem Läger angebunden, da die Abkalbebox besetzt ist. Verliert deswegen ein Landwirt bei einer unangemeldeten Kontrolle seine BTS-Beiträge?

Der Kontrolleur prüft genau

Hier die Antwort der Kontrollstelle KUL: Eine Fixierung eines BTS-Tieres ist nur erlaubt, wenn sie wegen der Krankheit oder Verletzung zwingend erforderlich ist. Daher ist eine solche Fixierung vom Kontrolleur genau zu prüfen. Es gibt wenige Fälle, wo eine Fixierung zwingend erforderlich ist. Diese sollte zudem vom Tierarzt angeordnet werden. Wer ohne Grund Laufstall-Tiere anbindet, läuft Gefahr, die BTS-Beiträge zu verlieren.

Folgende Regeln gelten bei der Fixierung im Laufstall:

Auf einem BTS-konformen Liegebereich ist eine Fixierung nur in folgenden Situationen zulässig:

  • Bei brünstigen Tieren während maximal zwei Tagen.
  • Vor einem Transport während maximal zwei Tagen; dabei müssen die Identifikationsnummern der fixierten Tiere und das Datum im Voraus dokumentiert werden.
  • Bei hochträchtigen Rindern, die nach dem Kalben in einem Anbindestall gehalten werden, während zehn Tagen vor dem voraussichtlichen Geburts-termin.