Eigentlich hätte der Kanton Luzern Ende Juni informieren und damit definitiv bestätigen wollen, dass hier ab 2022 obligatorisch alle zumutbaren Flächen mit dem Schleppschlauch zu güllen sind. Zumal dies der Luzerner Regierungsrat schon im Juni 2020 im Massnahmenplan II Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak, beschlossen hatte und inzwischen auch abgeklärt wurde, dass diese Rechtsgrundlage genügt hätte. Kein Luzerner…

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