Ab 2022 müssen gemäss Luftreinhalteverordnung flüssige Hofdünger auf Flächen mit Hangneigung bis 18 Prozent mit geeigneten Verfahren möglichst emissionsarm ausgebracht werden – falls diese Flächen auf dem Betrieb drei oder mehr Hektaren ausmachen. Folgendes gilt als geeignetes Verfahren:  Bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteiler Schlitzdrillverfahren mit offenem oder…

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