Bis Ende 2025 müssen im Kanton Luzern Güllelager mit mehrheitlich Schweinegülle und einer Oberfläche von über 140 m2 abgedeckt sein. Diese Verfügung wurde oder wird den betroffenen Betrieben schriftlich zugestellt. In einer zweiten Priorität haben dann Rinder- (Güllelager über 140 m2) und Schweinehalter (Güllelager unter 140 m2) bis Ende 2027 für eine Abdeckung zu sorgen. Und schliesslich sind in einer letzten Etappe…

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