Gemäss Fischereistatistik des Bundesamts für Umwelt (Bafu) führten im Zeitraum von 2003 bis 2019 jährlich rund 40 Gülle­unfälle zu einem Fischsterben. Die Ursachen dafür sind unterschiedlich: Unfälle ereignen sich beim Transport, beim Ausbringen selber oder beim Umpumpen von einem Gülle­lager ins andere.

Merkblatt «Gülle SUSI»

Zentral ist somit, Gülleunfälle von vornherein zu verhindern. Das Merkblatt «Gülle SUSI» (inklusive Checkliste) des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes bietet eine wertvolle Grundlage, um die betriebliche Situation zu be­urteilen und Massnahmen zu ergreifen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Schäden, die im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen entstehen. Beispielsweise Schäden an Tieren und Gewässern, aber auch Personenschäden oder Kosten, die durch Feuerwehreinsätze entstehen. Der Schaden muss die Folge eines einzelnen, plötzlichen und unvorhergesehenen Ereignisses sein.

Kein Versicherungsschutz

Wird der Schaden über einen längeren Zeitraum verursacht, zum Beispiel durch ein undichtes Güllelager, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Ist ein Motorfahrzeug involviert, beispielsweise mit einem angehängten Güllefass, aus dem Gülle fliesst, sind die Umweltschäden durch die Motorhaftpflichtversicherung gedeckt.

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, im Schadenfall Sofortmassnahmen zu ergreifen. Dazu zählt die Benachrichtigung der Polizei/Feuerwehr sowie die Einleitung von Massnahmen zur Schadenverhütung. Um sich zusätzlich vor den finanziellen Folgen grob fahrlässigen Handelns zu schützen, sollte mit dem Versicherungsberater die Deckung besprochen und gegebenenfalls eingeschlossen werden.

Verstoss gegen das Umweltschutzrecht

 [IMG 2]Gülleunfälle führen in der Regel zu Verstössen gegen das Umweltschutzrecht, was entsprechende strafrechtliche Konsequenzen und Kürzungen der Direktzahlungen nach sich ziehen kann. Der Abschluss einer Betriebsrechtsschutzversicherung, die sowohl im Strafverfahren als auch im Direktzahlungsvollzug Deckung bietet, wird empfohlen.

Bei Fragen zu Rechtsschutzversicherung, Motorfahrzeug- und Betriebshaftpflicht­versicherung können sich Interessierte an ihre landwirtschaftliche Versicherungs­beratungsstelle wenden, die dem kantonalen Bauernverband angegliedert ist, oder an den Beratungsdienst der Agrisano in Brugg.

Maurus Renggli ist ­Fachspezialist Support und Beratung Agrisano-Stiftung.