2012 kam es in der Käserei la Tzintre in Charmey (FR) zu einer Explosion, bei der ein Mann getötet wurde. Am 6. Februar fällte das Kantonsgericht Freiburg sein Urteil in diesem Fall, wie die Freiburger Nachrichten berichteten.
Selbst schwer verletzt
Der 43-jährige Techniker wurde vom Gericht wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung und Explosion für schuldig befunden. Er war bei dem Vorfall vor acht Jahren selbst schwer verletzt worden, weshalb er trotz der Verurteilung von seiner Strafe befreit wurde.
Vorgesetzter freigesprochen
Den direkte Vorgesetzte des verurteilten Technikers, einen 38-jähriger Ingenieur, hat das Kantonsgericht in vollem Umfang freigesprochen.
Mit diesem Entscheid weicht das zweitinstanzliche Gericht deutlich vom Urteil der ersten Instanz ab. Das Kantonsgericht folgte weitestgehend den beiden Anwälten und entschied anders als die Greyerzer Polizeirichterin. Diese hatte 270 bzw. 180 Tagessätze mit Bewährung ausgesprochen (wir berichteten).
Geldstrafe bleibt
Der verurteilte Techniker muss trotz seiner Strafbefreiung noch einen Schadenersatz in der Höhe von 210'000 Franken an die Angehörigen des Verstorbenen zahlen. Hinzukommen die Verfahrenskosten (fast 120'000 Franken), die der 43-Jährige ebenfalls berappen muss.
Er war bei der Gerichtsverhandlung nicht anwesend, da er, wie bereits vor einem Jahr, zu diesem Zeitpunkt operiert wurde.