Die ersten, vorsichtigen Öffnungsschritte plant der Bundesrat für den 1. März. Ab dann sollen Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport-und Freizeitanlagen. Dies immer vorausgesetzt, die epidemiologische Lage bleibt stabil und die Kantone geben ihre Zustimmung. Der definitive Entscheid über die nächsten Lockerungen fällt gemäss Mitteilung am 24. Februar. 

Risikobasiertes Vorgehen

Bei der Festlegung der Lockerungen gehe man mit einer Abschätzung des jeweiligen Risikos vor. Ausschlaggebend seien dabei

  • ob eine Maske getragen werden kann
  • ob Abstand gehalten werden kann
  • wie viele Personen an der fraglichen Aktivität beteiligt sind
  • ob die Aktivität drinnen oder draussen stattfindet
  • und wie stark man sich dabei bewegt

Der Bundesrat berücksichtige aber such die gesellschaftliche und wirtschaftliche Sicht, heisst es weiter. Wo Öffnungen erlaubt werden, gelten weiterhin Beschränkungen der Anzahl Personen sowie Abstandsregeln und Maskenpflicht.

Richtwerte für weitere Schritte

Den nächsten Lockerungsschritt stellt der Bundesrat für den 1. April in Aussicht. Dann sollen «zum Beispiel» in begrenztem Rahmen Kultur- und Sportevents erlaubt werden. Hier wird auch die Öffnung von Restaurantterrassen genannt, nicht aber eine Erlaubnis zum Bewirten in einer Gaststube. 

Um zu beurteilen, ob dieser zweite Schritt überhaupt erfolgen kann, orientiert sich der Bundesrat an folgenden Richtwerten:

  • Positivitätsrate unter fünf Prozent
  • Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent
  • Durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten sieben Tage unter 1
  • Die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März

Somit ist es noch nicht sicher, ob Gastrobetriebe ihre Terrassen vor Ostern werden öffnen können, geschweige denn die Innenräume.